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Gespräche in dem Reiche derer Todten ... bestehende in einer Fortsetzung und Vollendung der vorhergehenden, zwischen dem löblichen und vortrefflichen Churfürsten zu Brandenburg Friderico I. und dem letztverstorbenen Marggrafen zu Bayreuth, Georgio Wilhelmo : worinnen nicht nur der Rest von der höchst-merckwürdigen Historie des Churfürsten, sondern auch das Leben des Marggrafen enthalten ...
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schicket, den auch die Prager: wircklich vor einen Röm'g von Böhmenangenommen hatten. Ob ich nun gar wohl wüste, daß dieses wercknicht bestehen kante; wie dann der Böhmische Adel nichts von diesemLorrburliwissen wo'te, auch diepragcr selber, bald hernach, wiederaufHe Himer-Beine traten; so befände ich dennoch nicht vor rathsam, mitdem Röntg von Pohlen in Jerndschastt und Krieg zu Mathen.

Die dritte ligitbu, welche mich abhielte dem Käyfer einen neuen soschleunigen Succurr als er verlangte, wider die Böhmen zu schicken, istgewesen, weil sich der Heryog Ludwig zu Bayern-Ingolstadt aber-mal rüstete, und ich immerfort wider dessen Bewegungen und Unter-nehmungen auf meiner Huch seynmuste.

Unter derHand aber ermangelte ich dennoch nicht, dem König vonPohlen zu rächen, und zu bitten, seinen Bruder aus Böhmen zurückezu ruffen, und ihn zu versichern, daß er die Böhmische Leone nimmer-mehr behaupten würde. Dergleichen Vorstellungen thaten auch an-dere, und es schriebe absonderlich der pabst lVigrrinu8 V. sehr nachdrück-lich an den König von Pohlen, in dem er sprach, es mernire das Kö-nigreich Böhmen nicht, daß man flch deswegen Ln Gefahr undXVeitläufftigkeiten stye. So wäre es auch nicht reckt, einemMd^rn das Gsinigezu entziehen; angesehen es ja nichts hälste,wann iemand die ganye Welt gewinnen, und darüber Schadenan seiner Seele leiden solle. Hrernechst würde er das RönigreichBöhmen nimmermehr behaupten und erhallen, weil das ganyeTeutsche Reich dem Räyser beystünde. Er gebiete dannenherodem Rönig von Pohlen, im Namen JEsu Lyristi, daß er denenBöhmen keinen Beystand leisten möge, an derergestalt er sowohlihn als auch die Rieche GOrres dadurch belerdigee, und er, derPabst würde gezwungen werden mit ihm, dem Röm'g, als ei-nem Abtrünnigen zu verfahren, wann er aber die Böhmen zurEinigkeit des Glaubens bringen wolte-so solle er dieselben an den.päbstlichen Gesandten weisen, welcher hierzu bevollmächtigetwäre. Übrigens solle er denen Böhmen nicht beystehen,welche,wannste keinen ausländischen Heister hätten, nothwendig garbald zum Lreuye kriechen müsten. Hätte er aber bereits aufeini-ge weisestch mit denen Böhmen eingelassen, so wäre er nichtschuldig, denen Keyern Glauben zu yalren, weil es eine Todt-Sünde seye. Er der pabst könne im übrigen die wider die Böh-

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