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Gespräche in dem Reiche derer Todten ... zwischen dem löblichen, und vortrefflichen, Churfürsten zu Brandenburg Friderico I. des jetzigen königlichen preußischen Hauses Stamm-Vatern, und dem letzt-verstorbenen Marggrafen von Bayreuth, Georgio Wilhelmo : worinnen, nebst gantz sonderbaren Discursen, die über alle Massen merckwürdige Historie des Churfürsten enthalten ...
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damaligen Rönig in Ungarn selber, Geld vorgeschossen haben; oderhatte doch zum wenigsten dem Marggrafen lobiien in Mähren etwaszu der Gumma geliehen, gegen welche die Marck Brandenburg vomLig-smuncio verpfändet worden.

DerMarggraf-

Es ist doch, rvekthesterHerr Vatervor und zu euren Zeiten al-les sehr verwirrt in der Welt gestanden. Es gehet zwar,noch biß auf die.fe Stunde, ziemlich verkehrt öarinnenzu; jedoch bev weilemnichtso, wieehe dessen geschehen.

Der Thurfürst.

Weil die Welt nicht jünger wird, sondern immerfort am Alter zu-nimmet; so solte sis auch billig am Verstände zu nehmen. Indessen, ge-Kebtester Herr Sohn! getraue ich mir nicht zu behaupten, daß die heu-tige Welt sonderlich ordentlicher und klüger sme, als sie zu meiner Zeitgewesen. Meh? Schein der Ordnung und Rlugheit ist freylich ver-handelt ; wann man es abcrrecht bey Lichte betrachtet, sind es Tänrelex-eu, die nicht viel bedeuten.

Lnno i4i2. langte ich unter stchern Geleits-Briefen, vou l^n-äolpbound^ibermzuSachsttt, m der Chur Marck-Brandenburgan, die ich noch niemals mit Augen gesehen hatte. Ich beschriebe dieLand-Grande auf8t.5c)d3M7is Tag nach der Stadt Brandenburg,und begehrte von ihnen, daß ste meiner Person ins besondere huldi-gen folten, weßhalb ich ihnen Raylerliche Briefe und Siegel vorlegte.Gleichwienun der grosse Theil aus dem Adel und denen Städten er-schienen waren; also erwiesen sich auch dis meisten gehorsam, und schwu-ren den von ihnen geforderten Eyd. Die Vornehmsten von der Rit-rerschaffcbingegen, in dem so genannten Havolland, welchen ansehn,lichel)iüi-eie im Landeverpfändet gewesen, machten grosse Gchrvierigkeiren mir zu huldigen. Sie gaben zu ihrer Entschuldigung vor, eskönne von ihnen keine weitere Huldigunggefordert werden, weil sie solchebereits dem Rayser geleistet, auch theils von ihnen selber, theils von ihrenEltern, rz 74 . zu Tangermünde, einegewiste Vereinigung be-

schworen worden wäre. Sw würden dannenhero gemüßiget, in einer sobedencklichen Sacheanzustehen, und könten, wegen der Wichtigkeitderselben, nicht übereilet werden. Diejenigen, welche sich derHuldigungentziehen wollen, waren absonderliche ini^ericb von <^lrss, mit sei,

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