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abgüssen zu Oldenburg. — Hebammenlehranstalt zu Olden-burg. — Landwirthschaftsgesellschafr.
Staatsverfassung.
Das Herzogtum, zum Deutschen Staatenbunde gehörig,hat rein monarchische Verfassung. Der Landeercgent vereini-get in sich alle Rechte und Zweige der Staatsgewalt. AlsMitglied des Deutschen Bundes, hat er mit Anhalt undSchwarzburg gemeinschaftlich die löte Stimme, in derPlenarversammlung aber eine besondere, nämlich die 2 ite.Der jetzige Landesherr, Herzog Peter Friedrich Ludwig ausdem Herzoglich Holstein-Eottorpischen Hause jüngerer Linie,trat traetatcnmäßig und als nächster Agnat, mittelst Patentsvom 5. Juli iZ2Z., in eigenem Namen die Regierung an,nachdem einige Tage vorher der angeborne, aber wegen eineranhaltenden Gemüthskrankheit nicht zur Regierung gelangteHerzog, Peter Friedrich Wilhelm, im 69. Lebensjahre zuPlön gestorben war. Die Regierungsfolge des Oldenbur-gischen Regentenhauses ist erblich nach den Rechten derErstgeburt — Der Herzog bekennt sich nebst seinem Hausezur lutherischen Kirche.
Im Fürstenthum Lübeck ist die oberste Staatswürdewie im Herzogthum Oldenburg erblich - monarchisch, ohneLandstände.
An mediatisirten Standesherrn hat das Herzogthum:Graf Bentink wegen Knyphausen, mit 1,2 g HI Meile und2320 Einwohnern.
Staatsverwaltung.
Die Verwaltung des Herzvgthums sammt Zubehörun-gen geschiehst durch angeordnete hohe und niedre Behör-den , die sammtlich unter dem Kabinet stehen.— Die obersteBehörde in Justizsachen ist das Herzogliche Oberappellationsrgericht in Oldenburg, die übrigen Landesbehörden sind folgende:
i) Die Regierung als oberste Verwaltungsbehörde, 2)die Justizkanzelei, der das Hypothckenamt und das Jngros-sationswesen resortiret, 3) die Kammer, die alle Einkünfteund Ausgaben des Staats zu besorgen hat, 4) das Consisto-rium zu Oldenburg und das zu Jever, für alle geistliche An-gelegenheiten, 5 ) die Commission der römisch-katholischenAngelegenheiten, 6) das Generaldirecrorium des Armenwe-sens , 7) die Direktion der Wittwen, Waisen und Leibren-tencasse und 8) die Militaircommission.
Als niedere Landcsbehörden fungiren die 7 Landgerichteund Landvoigteien, die sämmtlichen Stadt- und Patrimv,
nialgerichte, die 24 Aemker, die städtischen Magistrate unddie sämmtlichen, zum Ressort der verschiedenen Verwaltungs-zweige angcstelltcn Behörden. — An der Spitze jedes der7 Landgerichte steht ein Landvoigt, in jedem Amte besorgtein Amtmann die oberste Leitung.
Das Fürstenthum Lübeck hat seine besondere Staats-verwaltung, und wird besorgt von einer Regierungs - undJustizkanzelei, von einem Consistorio und von einer Rent-kammer. In Birkenfcld besorgt, unter der unmittelbarenLeitung des Landesherrn, das Regierungscollegium auchdie Administrativnsgeschäfte.
Kirchenstaat.
Das Herzogthum enthält 106 Kirchspiele mit Einschluß28 katholischer, erstere stehen theils unter dem Consiorio zuOldenburg, theils unter dem zu Jever, letztere in den Krei-sen Vechta undKlvppenburg resortiren der Commission der rö-misch - katholisch - geistlichen Angelegenheiten in Oldenburg.Lübeck und Birkenfeld haben ihre eignen Consistorien. —Außerhalb Landes besitzt die Oldenburgische Regierung dasPatronatrecht über einige Pfarren im Haunövrischen, näm-lich zu Brokel uud Wilstedt.
Finanzverfassung.
Staatseinkünfte etwa 1,520,000 Gulden; über dieStaatsausgaben findet man keine bestimmten Angaben, dieDomänen sollen mit Einschluß von Lübeck, den herzoglichenPrivakgütern in Holstein und dem Elsfiether Zolle, sichnoch vor einigen Jahren über ^ Million belaufen haben.
M i l i t a i r.
Das Herzogthum stellt a» Bundeskontingent mit Meck-lenburg-Schwerin und Strelitz, Holstein und den drei Han-sestädten, in der 2ten Division des roten Armeekorps 2177Mann. Das beständige Militair belief sich 1321 auf1650 Mann.
Topographie des Herzogthums Holstein-Oldenburg.
Eintheilung.
I- Herzogthum Oldenburg.
i. Kreis Oldenburg, 13,»; HZ Meilen, 27,442 Einwoh-ner, i Stadt, i Flecken, 13 Kirchspiele, 4263 Feuerstellen.
1. Stadtgerichtsbezirk Oldenburg.
2. Amt Oldenburg.
3. Amt Elsfleth.
4. Amt Zwischenahn.
2. Kreis Neuenburg, 14,, HZ Meilen, 14,100 Einwoh,
ner, 9 Kirchspiele, Amt Rastede.
5. Amt Westerstede.
6. Amt Bockhorn.
7. Amt oder Herrschaft Varel.
3. Kreis Ovelgönne, 8r lH Meilen, 26,479 Einwohner,
4041 Feuersteüen.
8. Amt Brake.
9. Amt Rodenkirchen,io- Amt Abbehausen.
11. Amt Burhave.
12. Amt Lanvwürden.
4. Kreis Delmenhorst, iz,z. s^Z Meilen, 29,645 Ein-
wohner, 16 Kirchspiele, 4988 Feuerstellen.
13. Stadtgebiet Delmenhorst.
14. Amt Delmenhorst.
15. Amt Berne.
16. Amt Ganderkcser.
17. Amt Wildeshausen.
5. Kreis Vechta, 14h HZ Meilen, 33,767 Einwohner, 14
Kirchspiele,lg. Amt Vechta.
19. Amt Steinfeld.
22. Amt Damme.
21. Herrlichkeit Dinklage.
6. Kreis Cloppenburg. (Klo ppenburg.) 26,,z o
Meilen, 23 673 Einwohner, 5232 Feuerstellen.
22. Amt Cloppenburg. (Kloppenburg.)
23. Amt Löningen.
24. Amt Friesoythe.
7. Kreis (Herrschaft) Jever, 6,^7 sZ Meilen, 18,05gEinwohner, 3512 Feuersteüen, 1 Stadt, 22 Kirchspiele.
2Z. Stadtgericht Jever.
26. Amt Jever.
27. Amt Tettens.
2g- Amt Minsen.
Hierüber 8) Die Herrlichkeit Knyphausen.
II. Fürstenthum Lübeck,
8 O Meilen, 19,075 Einwohner, 1 Stadt, I Marktfl., g2fürstl. Dörfer.
i. Stadtgerichtsbezirk Eutin. 2. Amt Eutin.
3. Amt Kaltenhof. 4. Amt Großvoigtei.
5. Amt Collegiatstift.
6. Justitiariatder4vormaligen Stadt-Lübeckschen Dörfer.
III. Fürstenthum Birken feld,
85 HZ Meilen, 21,502 Einwohner, 3 Hauptorte, 36 Gemeinden.
1. Amt Birkenfeld.
Bürgemeistereien ->) Birkenfeld, b) Leisel, c) Niederbrombach.
2. Amt Oberstein.
Bürgemeistereien st) Oberstein, e) Herrstein, s) Fischbach.
3. Amt Nohfelden.
Bürgemeistereien g) Nohfelden, b) Achtelsbach, l) Neuenkirchen.