XXV
1) im,Golde.
s) Pistolen, nach dem sogenannten Passiergewicht vonHolländischen Aß, die Pistole zu Z Rthlr. GrobCourant,- oder-5 Rthlr. ZO Grote Klein-Courant.
b) Ducaten, nach dem Gewichte von 72/0 HolländischenAß, etwa 63 Stück aus der Kölnischen Mark feinen Gol-des, a 2 Rthlr. 60 Grote Gold oder Grob-Courant.
e) Carolinen oder Schildpistolcn zu 6 Rthlr. Gold,Dänische Courant-Ducaten zu 2^ Rthlr. Gold.
2) in Silber. .
«) Holländische 3 Guldenstücke.
i>) Kleinere Holländische Münzen von ^ Gulden - bis iSküver Stück.
c) Stadt Brcmsche Münzen, die im gewöhnlichen Verkehrdem Oldenburgischen Grob«Courant oder Golde gleich.
ä) Preußisch Courant von 1 bis Rthlr. Stücken,e) Mancherlei Conventions-Münzsorten, Hannövrische,Hessen - Casselsche, Lippische und andere,k) Alte Ostfriesi-sche Doppelflinderke oder Malle Schillinge üStück 8 Grote.
§) Neue Hannövrische, Brandenburgische und Mecklenbur-gische z Stücke.
In der Herrschaft Jever rechnet man:i Rthlr. — Gemcinthlr. — 9 Malleschill. — lg Flinsderbe — 27 Schaf. — Z4 Stüv. — 72 Grvt. — 216Oerkj. — 540 Witte.
Im Lübeckschen cirkulircn besonders noch sehr viel alteDänische Münzen, der Ducaten zu 14 Mark Dänisch, derCourantducaken zn 12 Mark Dänisch; Dovpelkronenstücke zu8 Mark Dänisch und so einfache und halbe Kronen. InKupfer sind im Umlaufe Schillinge und Fyrkcn oder Dreilinge,von welchen letzten: 2 einen Schilling Dänisch, oder 1 Schil-ling chübisch ausmachen. — Im Birkenfeldifchcn ist der 24Euldenfuß gebräuchlich.
Gewicht.
Das Stadt Oldenburgische Handelsgewicht hat folgendeEintheilung r
r Pfund schwer — 3 Centner — 300 Pfund — 9600Loth — 88,400 Quentchen.
Flachs, Wolle und Federn rechnet man nach Stein 'undzwar erstere beide n Stein 20 Pfund, Federn aber ü Steinio Pfund, i Oldenburger Pfund wird nach den neueren Be-rechnungen zu ivogoß- Holländischen Aß angenommen. Inder Herrschaft Jever hat man folgende Gewichteintheilung:
1 Centner — 100 Pfund — 3600 Loth — 14,4ooQuentchen.VII. Heft.
Im Lübeckschen ist beim Gold- und Silbcrgewichte dasCöllnifche in Anwendung, das Krämergcwicht ist von demHamburger wenig verschieden. — Im Birkenfeldischen wirdder Centner zu 100 Pfund und das Pfundzu 34 Loth gerechnet.
M a a ß.
u) Längenmaaß.
Ein Fuß oder Schuh — 12 Zoll,
- Zoll — 12 Linien,
! >6,35, Nheinländische Fuß — 10 Pariser Fuß und 9,4zRheinländische Fuß — 10 Oldenburger.
Beim Holzhandel bedient man sich häufig, besonders inden Küstengegcnden, des Hamburger Fußes von 127 Pari-ser Linien. — In der Herrschaft Jever hat man den Rhein-ländischen Fuß und mißt darnach. Noch ist zu bemerken, daß130 Oldenburger Fuß gleich sind i 33 Bremer. Die Ol-denburger Elle hält 257,5 Pariser Linien und 25 Oldenbur-ger Ellen betragen 21 Brabanter- — Der Garnhaspel hatin dem alten Herzogthume mit einigen Ausnahmen 2^ Elle.In der Herrschaft Jever hält der Garnhaspel zwei dasige El-len, das Stück Garn aber 10 Bund zu 2 Knipp.
Die Oldenburger Polizeimeile hält 1Z00 Ruthen oder30,000 Oldenburger Fuß.
Im Lübeckschen ist der Dänische und Schleswig-Holstein-sche Fuß im Gebrauch.
P) Flächenmaaß.
273 Rheinländische Quadratfuß sind gleich Z27 Olden-burger Quadratfuß. — Ein Jück neues Maaß rechnet manzu 5 Scheffel Rockensaat — 30 Quadratruthen neuesMaaß.
1 Scheffel Hafersaat hält 3^ Scheffel — 7000 Quadratfuß.Das Verhältniß zwischen Morgen und Jück rechnet manwie 16 zu 35. Ein Tagewerk Wiesenland ist ein Jück,im Amte Westerstede aber werden 3 Tagewerke für 2 Jückgerechnet. In der Herrschaft Jever rechnet man bei denErodenländcrcien nach Matten zu 120 Quadratruthen, beidem Binnenlands auch nach Matten zu 120 Quadratruthen.
c) Körpermaaß.
cr) bei trocknen Gegenständen als Getraide, Kalk, Torf rc.
i Last — 12 Molt — 18 Tonnen — 144 Scheffel —9216 Orth.
Man hat dreierlei Scheffel im Gebrauch, 1) den so-genannten Stauscheffel der beeidigten Messer, 2) den kleinenScheffel, der durchgängig im Kleinhandel gebraucht wird,und 3) den Delmenhorsterscheffcl von i8 dasigen Kannem
In der Herrschaft Jever rechnet manr
i Last — 12 Tonnen — 43 Veerken — 96 Scheftfel — 384 Stab — 2112 Kannen — 8448 Orth. —Die Jeversche Last von 96 Scheffeln soll gerade 41 BremerScheffel ausmachen.
Die Oldenburgische Tonne Kalk, oder Ballje Kalk ent-hält 56 Kannen oder 3^- Scheffel Oldenburger Maaß.
Ein herrschaftlicherHundesmühlcrKorb Torf hält 26 ZollHöhe, 22 Zoll untere und 29 Zoll obereWeike; sein Inhaltbeträgt demnach 13,271/0 Oldenburger oder 10,029//^Pariser Cubiczoll. — In der Herrschaft Jever halt die LastTorf 140 Körbe oder Ringe von 194 Zoll Höhe, 15 Zolluntere und 2iH Zoll obere Weite.
Ein Faden Brennholz ist 6 Fuß hoch, 6 Fuß breit und2^ Fuß tief. In der Herrschaft Jever müssen die Scheite 3Fuß lang seyn.
Eine Pütt Erde ist 20 Fuß lang, 20 Fuß breit und 4Fuß tief.
Im Lübeckschen hat man zum Körpermaaß das Seeländirsche, nach welchem eine Last 1536 Sechszehntcl hat.
/) bei flüssigen Gegenständen.
1 Oxhoft — 1^ Ohm — 6 Anker — 156 Kannen — 240Quartier — 624 Orth.
Die sogenannte Weinkanne hält 2 Pfund 27 Loth Olden-burger Gewicht, oder 69^ Zoll Pariser Kubikmaaß; sic ver-hält sich demnach zur Oldenburger Bier - oder Gctraidekannewie 104 zu 107. — Vom Biermaaße enthält die Tonne4 Henkemann und der Henkemann 28 Bier- oder Getraide-kannen. — Von Wein, Essig und andern feinen Flüssigkei-ten hält der Anker 24 Kannen zu 4 Orth.
Unterrichtsanstalten.
Sammtliche Schulen im protestantischen Thcile des Hcx-zogthums stehen unter der Aufsicht des Cvnsistorii in Olden-burg, Eutin und Birkeufeld, die im katholischen Landestheileaber unter der Aufsicht der in der Stadt Oldenburg nieder-gesetzten Commission. Bürger- und höhere Schule zu Ol-denburg, desgl. zu Delmenhorst. Provinzialschule zu Jever.Gymnasium zu Vechta. Lateinische Schulen zu Eutin, Ovel-gönne und Varel. Schullehrerseminar zu Oldenburg.Taubstummen - Lehr - und Bildungsanstalten zu Wildeshaufen.Militairschule zu Oldenburg.
Wissenschaftliche und H ü lfsv er ei ne.
Juristische Lesegescllschaft zu Oldenburg. — HerzoglicheGemäldesammlung, auch Sammlung von Statüen in Eipö-
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