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und einer geheimen Canzelei, diese bildet auch die Lehen-kammer. Die innere Landesverwaltung hat die Landesxe--gierung zu leiten. Die oberste Justizbehörde ist das beidenMecklenburgischen Großherzogthümern gemeinschaftliche Ober-appellationsgericht zu Parchim. Neustrelitz und Fürsten-berg haben besondere Polizei-Collegien.
Zu Ratzeburg ist ein besonderes geheimes Archiv fürdas Fürstenthum. Die Landvoigtei zu Schönberg ist dieuntere Polizei - und Verwaltungsbehörde und das dortigeJustizamt hat die Untergerichtsbarkeit. Als zweite Instanzfungiret die Justizkanzelei zu Neustrelitz.
Kirchenstaat.
Die Religion des Landes ist lutherisch. Das Consisto-rium ist zu Neustrelitz, hier hat auch ein Superintendentseinen Sitz, der außer den zwei Multerkirchen zu Weitinund Wulkenzien, die vier Synoden, zu Friedland mit 2Stadt- und i6 Mutterkirchen, zu Stargard mit y, zuMirow mit 4 und zu Strelitz-Wesenberg mit n Mutter-kirchcn unter sich hat. In Summa giebt es im Lande
65 Pfarreien. Katholiken ohne eine eigne Gemeinde giebtes im Lande so, Juden 765.
^ Finanzverfassung.
Die «Staatseinkünfte sollen 500,000 Gulden betragen,wozu die Herrschaft Stargard 225,000, das Fürsten-thum Raßeburg rZ 8 ,oso und der Boitzenburger Zoll18,000 Gulden steuern. Die Zahl der Kabinetsgükerund Domänen beläuft sich auf rs?.
M i l i k a k r.
DaS Bundeskontingent beträgt 717 Mann nnd machtmit Mecklenburg-Schwerin, Holstein-Oldenburg und dendrei Hansestädten die 2. Division des io. Armeekorps aus.
Topographie des GroßherzogthumS Meck,lenburg - Strelitz.
») das Herzvgthum Mecklenburg-Strelitz, vor-mals die Herrschaft Stargard, 29, HZ Meile.
Aemter r) Altstreliß,s) Feldberg,
3) Mirow,
4) Stargard,
s) Hohenzieritz, Kab. Amt,
6) Fürstenberg,)
7) Stargard, j-Ritterämter,
8) Strelitz, Z
s) Färstenthum Ratzeburg 6 ,z s^Z Meile.
Aemter 9) Schöneberg (Schönberg.)
Auch theilet man das Fürstenthum Ratzeburg in fol-gende s Boigteien: '
s) Schöneberg (Schönberg),b) Rupensdorf,e) Stolve,ä) Schlagsdorf,
«) Mannsagen.
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