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die Elle zu Fulda — 244 Par. Linien,
- - - Hanau — 239, Par. Linien.
Die Ruthe — 14 Fuß,
die Garnhaspel — 4 Ellen 2 Zoll,das Stück Garn — 20 Gebind,
- Gebind — 60 Faden,
die Meile ist die gewöhnlich geographische.
2) das Flächenmaaß ist der Acker,r Acker — igo O Ruthen,
i sH Ruthe — 100 O Fuß — r68,59 Rheinl. Ruthen,i Fuß — Meter.
3) das Fruchtmaaß richtet sich nach den ver-schiedenen Städten.
1 Casseler Viertel — 4 Himten — 16 Metzen — 64Vierlinge — 7,196 Par. Kubiczvll.
Zu Hanau wird nach Maltern gerechnet — 5,674 Par.Kubiczvll.
Zu Fulda hält der Malter 8,506 Par. Kubiczoll.
4) das Flüsfigkeitsmaaß bestimmt sich nach Fu-dern, Ohmen, Viertel und Maaßcn.
1 Fuder — 6 Ohm,i Ohm — 20 Viertel,i Viertel — 4 Maaß,i Maaß — rc>3g Par. Kubiczvll,
Gewicht.
Das Pfund ist die Einheit.
i Pfund zu Cassel — 10,114 Holländische Ase.i - - Fulda — 10,623 » -
r - - Hanau — 10,595 - -
i Ccntner — uv Pfund.
Unterrichtsanstalten.
An höheren Anstalten stehet die Universität Marburgan der Spitze. Lyccen sind zu Cassel und Fulda; Pä-dagogien zu Hersfeld und Marburg; Gymnasien zu Ha-nau, Rinteln und Fulda; lateinische Schulen zu Eschwege,Fritzlar, Schmalkalden und Gelnhausen. Cassel besitzt übri-gens eine Handels- und Gcwerbschule. Zu Fulda ist eintheologisches Seminar, zu Cassel und Marburg sind Schul-lehrerseminarc; zu Cassel und Hanau Zeichenschulen; zuFritzlar im Urselinerkloster, ein Mädcheniustitut; zu Casseleine Akademie der bildenden Künste, und zu Hanau eineZeichenakademie. In Cassel ist überdies ein Lolle^iumeliirnrAicum und zu Fulda ein Forstinstitut.
VII. Heft.
Gelehrte Gesell schäften.
Die naturforfchende wettrauische Gesellschaft zu Ha-nau. Die Gesellschaft der Alterthümer zu Cassel.
Hülfsanstalten und Sammlungen.
Alles hicher gehörige vereiniget sich in Cassel. Diegroße Bibliothek. — Die Sternwarte.— Das Museum.—Die Gemäldcgallcrie; außerdem befinden sich noch Bibliothe-ken zu Wilhelmshöhe, zu Marburg, zu Fulda und zu Hanau.
Staatsverfasfu ng.
Das Kurfürstenthum Hessen bildet einen Thcil desDeutschen Staatenbundcs, hat in demselben die achteStelle und im Pleno drei Stimmen. An der Spitze derRegierung stehet ein, der alten Deutschen Form angchö-rigcr souverain regierender Kurfürst. Der jetzt regierendeKurfürst und Großherzog Wilhelm II-, sich zur reformirtenReligion bekennend, geb. den 28. Juli 1777, folgte den27. Febr. l82i. seinem Vater in der Negierung. Die Re-gierung ist nach dem Rechte der Erstgeburt in männlicherLinie erblich. Nach den Hausvcrträaen zwischen Hcssen-cassel und Hessendarmstadt sind manche Gerechtsame ge-meinschaftlich, jedoch sind deren sehr viele in neueren Zei-ten aufgehoben. Die beiden abgefundenen Linien zu Ro-thenburg und Philippsthal besitzen verglichene Rechte, aberkeine Landeshoheit. Das Hausgesctz vom 4. Mai 1317.regulirct die Familienverhältnisse. — Die frühere ständi-sche Verfassung ist aufgehoben.
Kurhesscn hat drei Ritterorden: 1) den Orden vomgoldnen Löwen, den 14. August 1770 gestiftet, gilt bloßals Hofehre und bestehet seit 1316 aus zwei Klassen.2) der Militairorden pour la vertu rnilitaire vom 5.März 1769. 3) der Orden des eisernen Helms, gleich-
falls ein Militairorden und am 13. Mär; 1314 gestiftet.
Staatsverwaltung.
Das höchste Collegium ist das Staatsministerium, wo-rinne. der Kurfürst selbst präsidiret und welches seit dem1. Januar 1322, aus folgenden vier Hauptabteilungenbestehet: i) das Justizministerium, unter welchem die ge-stimmte Rechtspflege stehet; 2) das Ministerium des In-nern, dem die Provinziairegierungen, die Landeshoheits-gcrechtsame, die Verhältnisse der katholischen Kirche zumStaate, die evangelischen Konsistorien, die Obcrbaudircc-tion zu Cassel, das Obcrmedizinal-Collegium, der Land-
wirtschaftliche Verein und der Handels - und Eewerbs-vcrcin untergeordnet ist; 3) das Finanzministerium; 4)das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten; 5) dasGeneral-Kriegsdepartement; 6) das geheime Kabinet und7) die Generalkvntrvlle. Das höchste Justizcollegium fürden Kurstaat ist das Oberappellationsgericht zu Cassel.Die zweite Instanz bilden die Regierungen zu Cassel,Marburg und Rinteln, das Hofgericht zu Hanau unddas Obergericht zu Fulda. Bei sammtlichen Gerichtenbestehen Pupikenkollegien und Fiscalamter. Zu Cassel fin-det man einen Lchnhof, ein besonderes Kriminalgerichtund ein Schulthcißenamt. In den Provinzialvcrwaltun-gen stehen an der Spitze die Regierungen zu Cassel, Mar-burg, Rinteln, Fulda und Hanau, wovon die drei erste-ren zugleich Justizbehörden zweiter Instanz sind. Für diePolizei bestehen zu Cassel, Marburg, Schmalkalden, Ha-nau. Rinteln, Ziegenhain und Hersfeld, besondere Poli-zcikommissionen, auf dem Lande und in den kleinernStädten werden sie von den Aemtern und Magisträtenverwalket. Das SanitäkSwesen stehet unter dem Ober-fanirätskollegium zu Cassel.
Das Finanzministerium, dem die Leitung des ganzenStcucrwesens, die Verwaltung der herrschaftlichen Güter,Forsten und Gewässer, die Oberaufsicht über Zinsen, Zehn-ten und andere herrschaftliche Fruchtgefälle, über dieStaatskassen und das Rechnungswesen des ganzen Kur-fürstcnthnms obliegt, hat unter sich die Direktion der Gerneralkasse, die Finanzkammer mit der Finanzkammerkasse,die Odersorsidirektion, die Oberbergwerks - und Salinendisrecrivn.
Die mcdiatisirtcn Standesherren sind:
1) der Fürst von Isenburg-Birstein, 2^ Meile 5369
Einwohner. ;
2) der Graf Jftnburg-Wächtcrsbach, 1,7 Hü M-5104 E.z) - Graf Isenburg-Mecrholz 1^ M- 4011 E.
4) - Graf Solms- Rödclkheim wegen Praunheim 0,5
M. 384 Eiuw.
Außerdem zahlt der Kurfürstliche Lchenhvf 19 fürstliche,20 gräfliche und 173 adliche Vasallen. Die Hessische Rit-terschaft besteht aus 41, die Schauenburgische aus 15Familien.
Kirchenstaat.
Katholiken, Lutheraner, Reformirte leben ln einerglücklichen Eintracht. Man kann annehmen:
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