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bildet sich viel und offt ein, man opffereGOttzu Ehren einen Gottlosen»auf, da man dem Teufel zu Lieb einen Knecht GOttes 6>crs6ciret.»
Li. Nichts istdem Geiste GOttes und der Lehre JEsu CHristr so,,sehr zuwider, als wann man die Eyd-Schwüre in Christlicher Kirche,-,so gar gemein machet. Das heist, die Gelegenheiten zum Meineyd»Haussen, denen schwachen und Unwissenden Stricke legen, undma-»chen,daß göttlicher Name und Wahrheit bißweilen zum Anschlag de-»rer Gottlosen dienen muß.»
Da Wir nun, sowohl münd-undalsschrifftlich, die Gutachten^und Stimmen oberwehnter Cardinäle und anderer l'Kevlogen vernom-»mm, zufärderst aber GOttumden Beystand seines himmlischen Lichts.,angeruffen, und zu dem Ende verordnet, daß sowohl öffentlich , als ins»besondere, andächtiges Gebet verrichtet würde : als wollen Wir dem«»nach alle und jede voreingerückte kropoimoner als falsche, berrügliche,»übel lautende, frommen Ohren anstößige, ärgerliche, schädliche,,,vermessene, der Kirchen und ihrem Gebrauch nachtheili'ge) ja>,nicht allein der Kirchen, sondern auch weltlicher Obrigkeit schmahli-,,ge, aufrührische, gottlose, gotteslästerliche, wegen Ketzerey verdäch-.,tige, ja nach der Ketzerey selbst schmeckende, irrige, der Ketzerey aller-.,nechste, öffters verdammte, endlich auch gar als Ketzerische, und vie-,»lerleyKetzereyen, besonders die, soin lsnlenü beruffenen propotìkíonen,»enthalten, und zwar in dem Verstand genommen, in welchem sie sind,,verdammet worden, offenbarlich erneurende, relp-KivL, durch diese,»Unsere immerhin und beständig gültige ecàmiov oder Verordnung,,»hiemit erklähret, verdammet und verworffen haben.,,
Befehlen demnach allen und jeden Christ-Gläubigen, beyderley»Geschlechts, daß sie sich ja nicht sollen gelüsten lassen, anders von besagten,,kmpcàlorien zu lehren und zu predigen, als in eben dieserUnserer Lonlli-,,rmion enthalten, also und dergestalt, daß, wann jemand dieselbe, oder.»eine von selbigen, entweder zusammen, oder einzeln, solle lehren, ver-„theidigcn , oder auch im viHuuren, es seye gleich öffentlich oder ins be-„sondere, es wäre dann Sache, daß er sie widerlegen wolle, melden, der»soll, eben um deswillen, ohne einige weitere Oeàsà. der Kirchen»ernstlicher c-à, und andern, wider die, so dergleichen thun^ in Rech-»ten gesetzten Strafen unterworffen seyn.»
- ^ Übrigens sind wir, durch obbesagte ?ropsLàen ieht-geschehene»ausdrücklicheVerdammung keineswegs gemeiner, andere, in eben die,»
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