§ 2 « — Röm.RaLs.Mäj und dero hohen ANiirten
Iacbtz/ -der ander Schiff/ aus Lranckreich in Inland konu,
. mcn mögte; soll der General Ginkel solches mit Paß-p-rten
versehen; damit es nicht allein ungehindert nach Limer, k k-m-
men / sondern auch / falls man es rahtsam befindet / wieder dieRückkehr nehmen könne Auch sollen die jenige / st man anBoord smdcen mögre/nicht verhindert werden.
XXI.
k7ach Ankunffe der Flotte / sollen diejenige/ so von den,Llommencianten der Flotte und dem Intendant fumerons PaßtPorten haben / frey und ungehindert nach und von Limerik xtitjen dörffett.
XXII.
Sollen / Rraffc dieser Capitulation, hit beyde Städte vonLimenk / in die Hände des General Ginkels / oder dessen Depu-tircen / geliefert werdm; als nemlich die Aussen-wercke /zusamteinem Thor / der Jrrischen Sradt Limerik / an dem Tage/ dadieses gezeichnet / und ». Tage darnach die ganye Stadt. Dochstlt die Englische Stadt / zusamt dem Eyland und paß von derBrücke / in Handen derIrrischen Trouppen / so allda in Garni-son ligen oder anders woher kommen mögen/verbleiben / bißsie können eingeschifft/und übergeführt werden.
> XXIII.
Um aller Unordnung zwischen der Garnison des HerrnGeneral Ginkeks und der Irrrfchen Trouppen vorzubeugen / sollman sich beyderseits / um alleLommunication zwischen beydenabzuschneiden/verretrenchiren; auch beiden Garnisonen verbogten werden/ einander zu beleydigen; und falls es sich zutrüge /die llberrretter beyderseits härtiglich gestrafft werden.
XXIV.
Soll die Garnison vonLimerrk/ Freyheit haben / auf ein 0-der mehrmals nachdem genügsame Schiffe/um diesilbige überzubringen /verbanden seyn) mir Gewehr/ Bagage/ klingendemSpiel/ brennenden Lunten / fligendenLahnen / 6.MetallenenStöcken/ 2 . Mörsern und der Helsste der Lriegs- Munition indenen Magazinen / abzuziehen ; und zu diese,« Ende / des andernTags / nachdem diese Capitulaiion unterzeichnet / mit Beystandeines vcpulirken / den der Herr General dazu zu erkiesen /gewll-$<(/in tonen Magazinen alles mvenurt werden. _ v „
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