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Fünffter Theil (1692)
Entstehung
Seite
505
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Trlrrmp hsteuchtenKer Birieejs-- Helm, ^ unsster Theil, f'6fWW bekommen. Es hat aber diesesLandzuNördlichen Gran-hen dasLandlein Osvot und die Schweitz; zu Oestlichen/das Wal-Dr Land; zu Südlichen das Land kaussigny,- und zu Westlichen /das Hertzogthum Genf Von dem Landlein Oavor wird es durchtzm Vranle-Fluß entfondert/vonWallis aber durch die M arges.

Die alte Einwohner dieses Hertzogtbums waren bie Antuates al(eit*Hder Nantuates : wie solches aus vielen Römischen Aufschrifften/fo lvvhnrr.mdasigem Lande zu finden/erweislich. Wiewol einige den Auf-ftnthaltder Nantuaten nad/Nantua inBugey gesetzet/worinnen sievielleicht die Gleichheit des Namens gesiarcket. Andere wollen dieNaotMten in die Grafschaft ä'Ailes rndasBerner-Gebiet Verwei-sen/Andere änderst wohin: allein den sichersten Weg geht man / soSerien Römischen Aufschrifften zu Folge die Nantuaten in das Her--tzogchum LKablais gezogen werden. Dieses Land erhielt dieHertzog- Wirbel»liche Würde von Kayser Friderich dem n. der in seiner Hinein-Reife Hrrhog«nach Italien/ als er von Grafen Amadeo den iV.juTurin aufdaswumPrächtigste empfangen worden/dagegen diesen Grafen zum Hertzogvon Cbablais unb Äosta gemacht. Dieses Hertzogthum hatte von und oft MLeydenNachbarn/ denen Dchweitzern undWallisern/sieten Anstoß, kriegt.MerHertzogCari dem M.fielen es dieWalliser an/und vermeintendieses Benachbarte Land dem ihrigen zuverknüpffen: allein / durcheinen Frieden/ward es ihnen abgesprochen: wiewol es nicht lang an-stund/d-es die Schwerer/ unter eben diesemHertzogCarl/abermalmit Krieg anfielen und die Herrschafft Gex, das Genffische / und ei-nen Theil des Hertzogthum Chablais, biß an den Vranle-Fluß / dieWalliser aber den andern Theil/ jenseit des Dransc- Flusses / weg-nahmen. Sie behielten dieses Hertzogthum / biß zur RegierungHertzog Errumid Phiiibert^/ welcher es denen Bernern und Wal-lisern wieder aus denen Klauen risse. Land Faü»

Zu dem Hertzogthum Gbablais.wird auch dasLandEaucrgny eign»,oder kauEgny gerechnet/ welches von dem Hertzogthum Cbablais,Hertzogthum Genf / Taran taisset Thal und Vice-GrafschafftGkambery, eingeschlossen wird. Dieses Land ist der WohmSitz alte Eineder alten kocunatum oder kocuarum, deren in dem Triumph-Bo- wohmr.gen Kaysers Augusti Erwehnung geschieht /wie leichtlich aus deinNamen erhellet ; daher bann diejenige irren / so diese kocuna-ws in das Ländlern Oavoc versetzen ; wie nicht minder auchdiejenige / so sie in das Land äe Vauä , oder in den ThalSt. Bartholomc , so zum Theil den Staat von Venedig /theils aber den Bischof von Triclent zugehörig / verweisen.

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