Triumph^leuchtender Rriegs-Helm. Fünsscer Theil. 29 x—-- “ XIIL ~
Die JustiQbUibtbev^em Gross -- Burgerischen TraGat.iferjj*lich bet de«e»Etdgett0ssett in gewissen Fällen.
Bey jedem Regiment sollen dre^Feld -- predigerfeM
Die Marquettmer sollen Zoll frey setn.
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Auch wann die Soldaten Rleider/ oder was sie bedörffen/von andern Orten in dasLonigreich beschicken / keinen Zoll de/zahlen.
XVII.
Die Rrancken sollen im Feld und andemSprtäkem wol Verasorget werden/ohne einige Bezahlung.
XVIII.
Es sollen 24. Studenten in Engeland unterhalten werde«in der Ideologie, Medicin Urtt> Philosophie zu studrren»
XIX.
Dieser Bund soll währen so lang der L§nig und die Röni,gen leben.
xx.
Nach einer Schlacht soll jedem Soldaten zur Recompe«ein Monat/Sold gegeben werden.
XXi.
Eine Compagnie soll würcklich 2000. Mann starck ston fund in der Musterung dem Hauptmann für22 >. Mann bezahltwerden.
XXII.
Wann Dfficierer oder Soldaten sterben / solkdas Geld oderwas sie verlassen/denen ihrigen heimjalten und abgefolgt werde.
XXIII.
was ein jeder für Beuten machet/ die rechtmässg st V« / solalen ihm verbleiben.
XXIV.
Diestrlrsüst so« betitelt werden : VektMigUNg.
Inzwischen aber daß diese IraLlaren von Ihr. Königi. Mai. rru-vcwt worden / wollen wir in Jrrland adreisen / und dem geneigten Le-sir/ wie es in dieses Königreich beschaffen/ vorstellig machen.
Ho 2 König