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Fünffter Theil (1692)
Entstehung
Seite
291
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Triumph^leuchtender Rriegs-Helm. Fünsscer Theil. 29 x—-- “ XIIL ~

Die JustiQbUibtbev^em Gross -- Burgerischen TraGat.iferjj*lich bet de«e»Etdgett0ssett in gewissen Fällen.

Bey jedem Regiment sollen dre^Feld -- predigerfeM

Die Marquettmer sollen Zoll frey setn.

X V | 4

Auch wann die Soldaten Rleider/ oder was sie bedörffen/von andern Orten in dasLonigreich beschicken / keinen Zoll de/zahlen.

XVII.

Die Rrancken sollen im Feld und andemSprtäkem wol Verasorget werden/ohne einige Bezahlung.

XVIII.

Es sollen 24. Studenten in Engeland unterhalten werde«in der Ideologie, Medicin Urtt> Philosophie zu studrren»

XIX.

Dieser Bund soll währen so lang der L§nig und die Röni,gen leben.

xx.

Nach einer Schlacht soll jedem Soldaten zur Recompe«ein Monat/Sold gegeben werden.

XXi.

Eine Compagnie soll würcklich 2000. Mann starck ston fund in der Musterung dem Hauptmann für22 >. Mann bezahltwerden.

XXII.

Wann Dfficierer oder Soldaten sterben / solkdas Geld oderwas sie verlassen/denen ihrigen heimjalten und abgefolgt werde.

XXIII.

was ein jeder für Beuten machet/ die rechtmässg st V« / solalen ihm verbleiben.

XXIV.

Diestrlrsüst so« betitelt werden : VektMigUNg.

Inzwischen aber daß diese IraLlaren von Ihr. Königi. Mai. rru-vcwt worden / wollen wir in Jrrland adreisen / und dem geneigten Le-sir/ wie es in dieses Königreich beschaffen/ vorstellig machen.

Ho 2 König