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Rom Kais Maj. und der- hohen Awimn
in.
Wann die Eydgenossfchaffk Reformirter-Qcite angegriftUn würde vor. wie SorFeindeneswäre/ foU-EngüandsamtfirucnAlliircett krachten / eine Diversion zu machen/ nachdejierMöglichkeit.
Es soll Herr Cox verschaffen / im Reich zu handeln undwandeln / wie v-r demRrieg/ mit Maaren und Früchten denpaß zu öffnen.
v.
wann dieEydgenosssihaffe vondesRönigs wegen bescha--Kigt werden foltec/ solle Engeland verbunden seyn/ kernen Frie^den einzugehen / biß die Eyvgenoßschaffr Satisfaction bekommanen.
VI.
Die Ernennung der Gffiererer bleibt bey dem gr-ssen Räch.
Vif.
Vermög VerOJpituiation soll monatlich für einen Soldaarenbezahle werden?. Thaler/ dann der Hauptmann zwey hak/zur Bezahlung der übrigen Offrcierer.
y in.
Zum Reiß - Geld nach Engeland / und wieder zurück nachHauß / s-llen jedesmal drey Monat - Sold bezahlt werden/ mitdem Beding/daßinnerhalb Jahren zwey Monats Sold /oblen abgerechnet werden/ der dritte aber dem Hauprmann vMbleiben.
IX.
Aufs wenigste sollen diese Dienste drey Jahr lang wahre«.
X.
Sie sollen in allen dreyRonigreichen dem Röntg DienMLeisten/ und nicht avfdem Meer/ noch außerhalb desD^Wreiche gebraucht werden.
XI.
. Jm Feld soll aufdas wenigste ein gantz Regiment/ ist Gar ‘»iion aber eine Compagnie beysammen bleiben.
XII.
Wann man in dem Land in Rrr'eg verfiel / ßllte mattmit haben die Völcker/ oder aufs wenigst etliche Offikierer/
machHmEzuruffen. m