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Fünffter Theil (1692)
Entstehung
Seite
290
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2 ZÄ

Rom Kais Maj. und der- hohen Awimn

in.

Wann die Eydgenossfchaffk Reformirter-Qcite angegriftUn würde vor. wie SorFeindeneswäre/ foU-EngüandsamtfirucnAlliircett krachten / eine Diversion zu machen/ nachdejierMöglichkeit.

Es soll Herr Cox verschaffen / im Reich zu handeln undwandeln / wie v-r demRrieg/ mit Maaren und Früchten denpaß zu öffnen.

v.

wann dieEydgenosssihaffe vondesRönigs wegen bescha--Kigt werden foltec/ solle Engeland verbunden seyn/ kernen Frie^den einzugehen / biß die Eyvgenoßschaffr Satisfaction bekommanen.

VI.

Die Ernennung der Gffiererer bleibt bey dem gr-ssen Räch.

Vif.

Vermög VerOJpituiation soll monatlich für einen Soldaarenbezahle werden?. Thaler/ dann der Hauptmann zwey hak/zur Bezahlung der übrigen Offrcierer.

y in.

Zum Reiß - Geld nach Engeland / und wieder zurück nachHauß / s-llen jedesmal drey Monat - Sold bezahlt werden/ mitdem Beding/daßinnerhalb Jahren zwey Monats Sold /oblen abgerechnet werden/ der dritte aber dem Hauprmann vMbleiben.

IX.

Aufs wenigste sollen diese Dienste drey Jahr lang wahre«.

X.

Sie sollen in allen dreyRonigreichen dem Röntg DienMLeisten/ und nicht avfdem Meer/ noch außerhalb desD^Wreiche gebraucht werden.

XI.

. Jm Feld soll aufdas wenigste ein gantz Regiment/ ist Gar ‘»iion aber eine Compagnie beysammen bleiben.

XII.

Wann man in dem Land in Rrr'eg verfiel / ßllte mattmit haben die Völcker/ oder aufs wenigst etliche Offikierer/

machHmEzuruffen. m