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Fünffter Theil (1692)
Entstehung
Seite
269
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Triu mph-leuchtender Lnegs Helm. Fünffter T heil. 269

Selbiger aber hielt folgendes/den Herrn Hertzog von Lothringen fo

betreffend / in sich. Es sollte höchstgedachterHertzog / in voll komme- ES 03nen Genuß und Besitz der jenigen Städte / Oerter und Güter/ so 0 R, ‘dessen Herrn Vatters Bruder/ Hertzog Carl An. 1670. beseffen/wie-der eingesetzet werden; doch sollte die Stadt dlancy samt ihrem Bannund Gerechtigkeit auf ewig der Krön Frankreich mürt verbleiben/und der Hertzog samt seinen Nachkommen sich lediglich desselben ver-zeihen/und daraufrenuncireri ; Hingegen sollten zu leichterm Durch-lüg der Frantzösischen Völcker durch Lommichario8 gewisse Wegeauf Nancjrju ausgezeichnet werden / auf die Art und Weife/wie esbereits An. r 661. in Auszeichnung des! von dem Aller - ChristlichstenKömgvon weyland Hertzog Carln An.r66r.überlassenen Wegs ge-schehen und gehalten worden ist. Anbey sollen auch die Dörffrr/ Fle-cken und Länder/ so innerhalb diesem Weg ligen/ mit allen Gerechtig-keiten Franckreich zu stehen.

DasKtadtundAmtI.onZ^iZso8te/mi'tallerAngehZr/Franck-reich verbleiben ; dahingegen S e. Mas. dem Herzogen anders in de-nen dreyenBißlümeren gleickerWeite/Werlh undWürde gelegenesAmt einräumen / und ihn / samt seinen Nachkommen / ewig gemessenlassen wollte.Wegen derSradt Nancy übergibt der König dem Her-zog dieStadl 1 oul,samt allen daran habenden Gerechtigkeiten/ undsollte der Ban derStadt Toul,falls er geringer wäre als der Bass derStadtNancy,gut un& gleich gemacht werden; überdas wollte auchder König von dem ihm durch Pabst L lemenr den I x. vergönntemRecht/einenBischoff ;u 1 oul,zu ernennena/bstehen/und könnte/zuEr-haltung deffelbe derHerzog bey demApostolische Stuhl seine Zufluchtnehmen. Die Geistliche Benesicien sollten/ wie sie der König biß ge-genwärtigen Tag des Tractats »ergeben / auch verbleiben / undderHerzog solche zu veränderen keine Machthaben. A lle von denen Königgefällte Urtheile sollten in ihrem Werth bleiben; und demHerzogalleArchiv und briefliche Urkunden/welche in beydenNancysch undBar-rischen Schatz und Rechnungs, Kammeren oder irgend anderer Or,ten verwahrlich behalten und hinweg genocken werden / unverzüglichwieder zugesiellt werden.

Diese Artickel nun waren ihrer Durchl. dem Hertzog von Lothrin-gen gantzverkleinerlich: weshalben sie sich/nach getroffenem FriedenS-SchlußzuNiemägen/anKayserl.Mai. und dasReich gewendet/und dero Beystand zu Erlangung seines Zwecks bey der Krön Franck-Mgngerussenz anch soviel erhalten/ daß durch die^aysert.zu?sri«

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