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wann sie mit solcher Gewißheit an den König abgelegt/ als sie wolvon einem muffigen jedoch scharffsinni'gemKopferdjchket worden.
Das äusserliche Verfahren Franckreichs gab nichts von solchenwolgemeinkenErinnerunqen seinerHöflinge und Geistlichkeit zu erken-nen; sintemal sie sonst / (falls ihre Schmeichelet) es zugelassen) wolverhindert hatten / daß Jhr-Ma». drey Bsscböffe ernennet/ welche sichin die Kirche m,d Klöster der Stadt Pariß verfügen/ und zusehenh rHL müssen/ waö an Silber. Merck und güldenen Gerath in solchen ver-vcr KWer banden; hiervonnunsoltensieeineLista verfertigen/ und selbige Se-Silber- Mai. einliefern / welche dann gemistet/das überflüssige zu verkauffen /
Gsschnreid. und das daraus gelöste Geld zumKrieg anzuwenden; und sollte diesesdurch alle Klöster und Kirchen des Königreichs geschehen.
Als nun einige Personen in Franckreich hierüber gemurret / unddiesesVerfahrengeunbilligetssollderCardinald'ElireezchenebstdemErtzbischoffzu Pariß unddem Königl-Beicht-Vatter?. deia Chaise,Sr aller-Christlichsten Mai bevrähtig worden seyn / dem Cardinalvonöouillon>eine Oräre nach Rom zuschicken / baß selbiger eineOi-jpcalallor^vomRömischen Hof hmüberauswürcken/ und zugleich'ein Verbot erhalten solltt/ welches / bey Straffe des Banns /Befehlertheilte / dieses Verfahren keinen Kirchen - Raub zu nennen.
Nebstdieser Beschneidung des FrantzösischenKirchen- Schatzes/Mue-Aus-- tieß auch der König/über so viel andere unzehibare Anlagen und Aus-logen in gaben/ noch 6.Edicten kund machen. Eines zu Erwehlung sechzig ge-Franckreich'schworner Verkaufter von Ochsen / Kühe / Kalbern / Schafen /rc.ins. welche sich aufdem Vieh -Marckt aufhalten/ und von denen Leuten/6ea - sodasVieh denen Schlächtern oder Metzgern liefern/ allda die Rech-
nunge davvn/samt ihrem gebührenden Geld/ empfangen sollen/unterAbschlag von r. pro cento. (2.) ein Edict, verbietend denen Aufse-hern der Gast - Häuser / vonwas vor Stand selbige auch seyn mögen/mskünsstige einige Leib - Renten zuMen/'als gegen denzwantzi'gstenPserming/welches dann zu dem Ende geschahe/ damit dielomme
desto besser gefüllt werden mögte» ^.) Eines,wodurch denen Kirchen-Meistern verboten ward / in ihren untergehörigen Kirchen/ keine Er-baue zu zimmern / ohne Zulassen Sr.Mai. (4.) Ein EdiÄ, wodurchdie Namen und Sigeaschafftsn der Richter von denen Einnahmenüber die Saltz »Zölle/ reglirt worden.( f.)®n anders/ welches allenPräsidial- Stuhlenbesahl/aisobald die Summen/ worauf sie gefetztwaren/zu bezahlen/ bey der Taxation »on 4ooo.$jjsllwj. EndlichrinEdiÄ,.veri6eirtindem Hof 6' Ees »wodurch eine neueAuflag