§ 4
Rom. Rats tTIaj. und dero hohen Alliirken _
mit der Intention angefallen und occupiret/ daß er solches vorstch behalten/ sonders/ ohne den geringsten LAutzen und Ge,nieß v07 sich davon zu ziehen/ alles seinem rechtmäßigen Erbenund Lands-Herrn wieder zustellen wolle.
Allein wie redlich die Krön Frankreich dieser/ nicht alleinderReichs/vcrsamrnlungzuRegenspurg/ sondern auch denenvornehmsten Fürsten in Europa absonderlich geleisteten parnle imMgeieber ist dahero augenscheinlich wahrzunehmen, weilGe. AUerchristl. Majest. also gleich/nach der LothringischenLands Bemächtigung/ dieFestung schkersten / die Schlösserverwüsten/ die Stat t-Mauren über den Hausten werffen/ Mu-nition , Gewehr/ Stück und Proviant abführen / den Heryog-lichen Schatz/ zusamt dem Archiv», hinweg bringen/ alle intra,des , köstlichen Hausrarh und kNobilien/ nebst andern Hertzogl.Lämmer tPertwentitn/ an steh ziehen/ die Unterthanen ent,waffnen/ die Geistlichen und den Adelstand «hrer Freiheiten»nd Immunitäten berauben/ hingegen das ganye Land mitneuen »nd unmäßigen Austlagen/ Zöllen und »nzehlichrn Gohdaten besthwehrcn und erfchöpffen lasten / woraus man ohn-sthwehr abnehmen können, daß der Allerchristlichstc Aömg denRa«b dieses zu Grund gerichteten Heryoglichen Hauses nicht«Lein sür sich zu behalten/ sondern auch diegantzeprovrntz der-masten ins Elend zu sturyen gesinnct sey/ damit auch die ge,ringste Spur des vormaligen uralten Glanyes und Ansehens/worinnen es Zeit des Durch!. Heryoglichen Hausts gestanden/hinkünffrig nicht mehr anzutreffen sti« möchte.
Demnach nun höchst-gedachte Ihr. Durchhvon Loth-ringen, bei ssthanem Zustand/ Hers Retirade nach Teutsch-land zu nehme« gedrungen worden; haben ste/afsbald ste er,fahren/ daß im Jahr 1673. die Frantzösrsthe Waffen sich auchdenen Teutschen Landen nähern wollten / den großmüthigenSchluß gefastet/ IH.LaistMaj.dero Trouppen zu des ReichsSchutz anzubieten. Z» welch«» Ende ste dann auch alsöbald