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Sechste Lieferung (1825) Der Deutsche Staatenbund und zwar die süddeutschen Staaten : I. Königreich Baiern. II. ... Würtemberg. III. Großherzogthum Baden. IV. ... Hessen. V. Die Hohenzollerschen Lande
Entstehung
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D i e

schen Lande,

V.

Hohenzoller

begreifend:

das Fürstenthum Hohenzollern - Hechingen undL. das Fürstenthum Hohenzollern, Sigmaringen.

Das Fürstenthum Hohenzollern - Hechingen.

Lage.

I« einem Zusammenhang« zwischen 26° 34/ bis 26°

der östlichen Lange und 48° i 7 ^ bis 48° 25^ der nörd^ltchen Breite.

Flachenraum.

Q. Meilen (geographisch.)

Bevölkerung.

14,900 Einwohner (für i822)*)incl. 174 Juden.

Bewohnte Orte.

l Stadt, r Marktflecken, 14 katholische Kirchspiele,22 Dörfer, 3 Schlosser, 2420 Häuser.

Physische Beschaffenheit.

Größtentheils gebirgiges, theils mit Holz, theils mitPflugbvden bedecktes Land, das einen Theil der Schwä-bischen Alb ausmacht. Die höchsten Höhen sind das Zel-lerhorn, der Heiligenberg und der Zollerberg, (2600 Fußhoch) auf welchem das Stammschloß Hohenzollern stehet.Nur zwei unbedeutende Bäche, die Starzel und dieVohlenbach, bewässern den Boden, und an stehenden Ge-wässern ist nur der kleine Burgersee anzumerken.

Landwlrthschaft, Kunstbetrieb, Handel.

Das Land erzeugt »«erachtet des abhängigen Bodens,Korn, Kartoffeln, Flachs und Holz. Ein Nebenbetrieb desKirchspiels Hausen, ist der Anbau von Enzian. Wasdie Viehzucht anbelangt, so wendet man auf Rindvieh-,Schass- und Schweinezucht die gehörige Aufmerksamkeit.Aus dem Mineralreiche benutzt man Bau- und Bruchsteine,Kalk und Thon. Fabrikarbeiten werden gar nicht betrie-ben, nur nothdürftig etwas Wollenweberei in Hechingen, undBaumwollenspinnereien auf den Dörfern. Die Handels-ausfuhr begreift nur einiges Korn, Holz, Holzwaaren,Garngespinnste und Enzian.

Abstammung, Sprache, Religion, Unter-richtsanstalten.

Die Bewohner, sämmtlich Deutsche, haben den Schwä-bischen Dialekt und bekennen sich zur katholischen Religion. Die Unterrichtsanstalten auf dem Lande sind wie in denübrigen Schwäbischen Landestheilen. Zu Hechingen befin-det sich ein Seminar.

Staatsverfassung.

Das Fürstenthum bildet einen souveränen Staat ohneLandstände, und nimmt mit Hohenzollern - Sigmaringen,beide Reuß, beide Lippe und Waldeck, die 16. Stelle aufder Bundesversammlung ein, führt aber im Pleno eine eigene

Stimme. Die Erbfolge geschiehst nach dem Rechte der Erst-geburt mit Ausschluß der weiblichen Linie. Zwischen denbeiden Hohenzollerschen Hausern bestehet seit 1575 ein Erb-vertrag, und zwischen den Häusern Brandenburg und Hohen«zollern, seit 1692 eine Erbverbrüderung. Der jetzige Sou-verän, Fürst Friedrich (Herrmann Otto) geb. den 2s.Juli 1776, regiert seit den 2. Novbr. igio, bekennt sichsammt seinem ganzen Hause zur katholischen Kirche und resi«diret in Hechingen. Mittelbar besitzt der Fürst noch die,unter Würtembergischer Landeshoheit, im Umfange desAmtes Tettnang des Donaukreises gelegenen, früher derAbtei Kreuzlingen zugehörigen Güter, welche aus der Herr-schaft Hirschlatt, sammt Dorf Kehlen und 4 Weilern bestehen.

Staatsverwaltung.

Diese gehet nach dem Fürsten, von einer Landesregie-rung aus, die zugleich Verwaltungs - und Justizbehörde ist.In Appellationssachea entscheidet das Gefammtappellations-gericht zu Darmstadt. Das Hofgericht ist ein Untergerichtfür das gesammte Land. Die Finanzen besorgt die Rent-kammer, die Forsteinkünfte ein Forstamt.

Finanzzustand (für 1823.)

Einkünfte 80,000 Gulden, Staatsschulden Zoo,000 Guld.

M i l i t a k r.

143 Mann Bundeskontingcnt. Stehendes Militairwird nicht gehalten.

i

*) Rach Ivhlers Angabe rwr 14,Zoo Einwohner.