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Sechste Lieferung (1825) Der Deutsche Staatenbund und zwar die süddeutschen Staaten : I. Königreich Baiern. II. ... Würtemberg. III. Großherzogthum Baden. IV. ... Hessen. V. Die Hohenzollerschen Lande
Entstehung
Seite
VII
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Mediatisirte Standesherrn.

I. Fürsten.

r. Eichstädt.

2. Esterhazy.

z. Fugger r Babenhausen.

4. Hohenlohe - Schillingsfürst.

5 . Leiningen - Amorbach. >

6. Löwenstein, Freudenberg.

7. Löwenstein r Rvsenberg.

8- Oetting r Oetting.

9. Oetting - Wallerstein.

10. Schwarzenberg.

n. Thurn r und Taxis.

H. Grafen.

12. Castel.

13. Erbach.

*4» Fugger - Glötk.

15. Fugger - Kirchberg.

16. Fugger - Nordendorf. ^

17 . Fugger -Kirchheim.

18 . Eiech.

19. Ortenburg.

20. Pappenheim.

21. Rechter» r Limpurg.

22. Schönborn.

23. Stadion.

24 Waldbott-Bassenheim.

Staatsverwaltung.

Die höchsten Centralbehörden sind: das Staatsmini-sterium und der Staaksrath, ersteres bestehet aus fünf,jedes für sich fungirenden Staatsministerien, letzteres bil-det nur die oberste berathende Behörde und zerfallt nachder Einkheilung des Staatsministeriums jn 5 Sektionen.

Für die Verwaltung des Innern ist das Land in acht,nach Flüssen benannte Kreise getheilet. Einem jeden istein Generalkommissaic an die Spitze gestellt, der imHauptorte des Kreises seinen Sitz hat und zugleich Prä-sident des Kreisrathes ist. Dieser letztere zerfällt in zweiKammern: des Innern und der Finanzen. Diese Kreisräthestehen unmittelbar unter dem Staatsrathe. Den General-kvmmissären sind unterworfen, dir Polizeikommissariateund Pvlizeidireckivnen, die Landgerichte und die Mediat-und Hcrrfchaftsgerichte. Die Steuern und Abgabe» er-VI- Heft.

hebt das Rentamt. Jedes Landgericht hat seine Forst-Stadt- und Hallämter. Jeder in einem gewissen Di-strikt zusammenwohnender, sein eignes Vermögen und seineRechte habender Verein bildet eine Gemeinde, die nachStädte und Marktflecken, oder nach Ruralgemeinden sichabtheilet. Alle Städte erster Klasse sind der Kreisrcgie-rung unmittelbar, die der zweiten und dritten Klasse unddie Ruralgemcinden, den Land - und gutsherrlichen Ge-richten untergeordnet.

Die höchste Justizinstanz im Königreiche ist das Ober-appellationsgericht in München; die zweite bilden für dieprivilegirten Klassen die Appellationsgerichte zu München,Straubing, Amberg, Neuburg, Anspach, Bamberg, Würz-burg und Speyer, die dritte Instanz machen die Stadt-Land- Mediat- Herrschafts- und Patrimonialgerichte aus.In peinlichen Sachen ist die dritte Instanz nur instrui-rende Behörde. In außerordentlichen Fällen werdenSpecialgerichte angeordnet, diese bestehen aus 7 vomKönig ernannten Richtern, dem Kronfiscale und zwei Bei-sitzern aus der Gemeinde, wo das Specialgericht gehal-ten wird;

Die Polizei liegt in den größer» Städten in denHänden der Polizeidirectionen und Polizeikommissariate,in den kleinern Orten wird sie aber von den Kriegsge-! richten und Landgerichten mit besorgt.

Kirchenstaat.

Der katholische Kirchenstaat in Baiern, zu dem sichder größere Theil der Bevölkerung, ungefähr z derselbenzählt, bestehet aus zwei Erzbisthümern r zu München undBamberg, sechs Bisthümern: zu Augsburg, Passau, Re-gensburg, welche dem erster» Erzbisthume und zu Eich-städt, Speyer und Würzburg, welche dem letztem untergeord-net sind. Die Anzahl sämmtlicher Erzbischöfe, Bischöfe,Dignitarien, Kanoniker und Vikarien, beträgt 140 Perso-nen. Nach der neuen Diöceseneintheilung enthält dieOiöces München Z6>, die Diöces Bamberg 387, dieDiöccs Augsburg 807, die Diöces Passau 151, die DiöcesRegensburg 434, die Diöces Würzburg 405, die DiöcesEichstädt 201, die Diöces Speyer 207, zusammen 2773Pfarrörter.

Die Protestanten bilden eine Menge kleiner einzelner Kir-chengemeinden, sämmtlich durch drei Consistorien zu Anspach,Baireuth und Speyer, und ein Oberconsistorium zu Müir«chen verbunden. Die Presbyterien und die Synoden sind

Einrichtungen der neuern Zeit, die sehr viel Widerspruchgefunden haben. ,

Im Durchschnitt kommen auf eine katholische Pfarreiioi2 und auf eine protestantische 950 Seelen.

Die Juden, eine Bevölkerung von 5340« (für <325)Seelen ausmachend unv in 10663 Familien lebend, sindim ganzen Königreiche zerstreut. Die stärkste Bevölkerungderselben befindet sich im Rezatkreise.

F t n a n z v L r f a s s u n g.

Die Quellen der Staatseinkünfte sind Domainen; beson-ders beträchtlich, Regalien, direkte Steuern und indirekteSteuern. Das Total des Einkommens betragt 36,791,300Gulden, davon machen 22,223,100 die Steuern und Ab-gaben aus und die individuelle Quote beläuft sich ansGulden. An Staatsschulden ist das Land belastet mitilO,78i,77o Gulden.

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57,840 Mann (für 1825.),

deren Unterhaltung 6,700,000 Gulden kostet. ^

Festungen. " -

Passau, Ingolstadt, Lindau, Würzburg, Rosenberg.

Topographie des Königreichs" Baiern.

1 ) 3 sa r k reis.

286,0 HI Meilen *) 489,452 Einwohner oder 107,565

Familien.

Landgericht 1) Berchtesgaden 11^0 M. 8,322 E.

- 2) Dachau 12^ M. 21,251 E.

- 3) Edersberg i2j M. 15,778 E.

- 4) Erding 14^ slj M. 27,412 E.

- 5) Freising 74 M- 12,346 E.

- 6) Landsberg 14^ M. 24,734 E.

- 7) Landshut mit Inbegriff des Stadtgerichts

10A M. 18,657 E.

- 8) Laufen (Lausten) 2H M. 4,420 E. mit

Ausschluß des Stadtgerichts,r 9) Miesbach mit Tegernsee ssI Meilen21,434 Einw.

Die Flächeninhattskestkiiinmngen find nachKataster-Cpmiiiisfion aufgeführek. " ^

den Angaben der

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