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von denen/dieannoch demTeckeiy anhangen/ alsdererGü-ler billig dem Königl.Fisco heimgesallensind / und dem ge-meldren Rath müssen zuhanden gestellet werden / doch mitdiesem Zusatz/wo einer und der ander die Kayserl. Gnud be-gehren würde / solle ihm solche aus imerpotmon der Teckelmunversagtseyn.
8 . Berührte Baronen/ Edlen / Beamten rc. sollen sich sämtlich
Kayserl. Maj. ergeben/ und aufs neue den Eyd der Treu lei«sten/ auchkünfftig einjederderselbenzuHause friedlichhablen/noch ohne Special-Conduct des Kayserlichen Genera-sats in diesen Paß in andere Provintzen ausser dem Reich vielweniger zumTeckely reisen/oder mit selbigem/unter waskrs-rsxt es auch seyn möge / Correspondentz pflegen/im widri-gen sollte die erlheilte Amnestie ihnen nichts nützen. )
9. Die Ausführung der Besatzung aus den Schlössern der Wai-
sen/ wird dem Kayserl. Gutdüncken überlassen,ro. Die Brief und Briefliche Instrumenten/ so dierestitm'renbeGüter betreffen/ sollen wieder emgeraumt werden.
11. Die Ragohifchen Waisen sollen dem Kayserl. Tutel überlassenwerden/ und hmführo unter derselben verbleiben,r r. Weder derTeckelyn noch jemand anderst ist zugelaffen chieUber-gab derVestung dem Teckely zu beri'chten/zumal er ohnedempro civülter mortuo gehalten wird.
,z. Em ieder mag mit seinem Haußrath und Vi'ctualien mit guterSicherheit nacher Haus sich begeben/und zwar dis Privat-Prrsonen sollen ihnen sechsten Fuhren schaffen; der Teckelinund deren Waisen aber/ werden gnugsame Fuhren / und be-queme Convov mitgetheilet werden.
14. Die Annehmung dieser Puncten/ soll ohne einige Rcplic undWegerung den 15. Jenner um ro. Uhr Vormittag gesche-hen/und solle die Kayserliche Besatzung den 17- dieses Mo-nats/ um 12. Uhr eingelassen werden. Hingegen dis darin»befindliche Miliß/ aus der Vesiung nach dcr Palanka zursel--bigen Zeit ziehen ausser der Teckslin/ welche mit ihren Wai-sen und Familien in der V.estung verbleiben kan/biß ihreSa-chcn füglich können disponirt werden,i p. Alle diese Puncten sollen auf Seiten der Teckelyn und derIhrigen fleissg beobachtet werden/ dann wo man im gering-sten darwider handeln würde/ so solle alles Abgehandeltenull und nichtig bleiben.