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Dritter Theil (1688)
Entstehung
Seite
50
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Röm.Rayserl.Maj. und Dero hohen Allitkken

dessen Absterben man ihn nach Constantinopel gebracht: woselbst ihnderSäbel angegürlet worden/und er hingegen denGroß-Türcken/ denEyd der Treue geschworen/bey Vor^ehungallerandererSolennika-ten/so unter solcher Solennität gedrauchlichist. Als aber dieser neueBeherrscher/ der jetzo noch regiert/ausoem Thron fest saß/gedachte eran den zuRhodis erlittenen Verdruß / und kam ihm derStoltzdesTürckischen Kayftrs so unerträglich für/ daß er so wol deßwegen/alsauch/ w.ilihm diePolen und etliche benachbarte Tattarn/zu Gemütgefuhret/ es sey einen so mächtigen Fürsten/wie er war«/schimpflich/daß er seinen Kron-Erbeu zur Geiffel gebe/sich solcher Unterwerffunggeweigert. Und wiewol der Groß-Vezier Kiuperli / zum öfftern,wegen solcher Verweigerung sich beschwerte; richtete er doch nichts da-mit aus: Disstmulirte aber solchen Ungehorsam gar klüglich / wiewoler merckte/daß kein Mittel Vorhänden/die Sache zu ändern.

Türcken Nichts destoweniger betrachten dir Türken diß Tartarische Volck

hairen die n>?e ihre Brüder/ und wie eine Nation/ womit sie ln engester BiudnißTa-^n fur ^he,,;aufwelche auck/vermög eines unter ihnen getroffeneuVerg'tichs' dasKayserrhum fallen müste wann dermaleins etwan ein männlicherErb/vvmOttomannischen Stammen/ ermangelte. Und obwoln dieseHoffnung zimlich weit hinaus gestellt/oder fast vielmehr in blosser Einebildung bestehet/werden dannoch dieTartarn hierdurch in des TürckenGehcrsam behalten/nicht anders/als wie etwan ein einfältiger Jüng-ling/sich ein grosses G-ückdavon embilbeie/ wann ein alter Mannihn zum Kindangcnommen/mitdiefemVorbehalt/dieienigePerso-mn/fo von seiner eigenen Familien/ nrmmermehr der Erb-Folge zu be-rauben/ gäntzticher Versicherung / daß derselben ein rechtmässigerStc mm-Erbe niemals abgehen werde. Also gehorcht nun der Tar-ier war/gleich wie andreUnterthanen: aberdannoch trackirtihnderTürck nickt wie andre Vassallen oder Unterthanen/ von denen er allesBefehlchs-Weißfordert/waserverlangt; sondern vergnügt sich mitdemselben/durch Schreiben zu handeln. Wiewol nichtsdestoweni-ger solche Schreiben eben diejenige Kraffi und Zwang haben/ <v iriden strengen Befehlen an andere Unterthanen seines Reichs begrif-fen ist.

WiestarS . Von langen Jahren her siebt dieser Accord/zwischen den Groß-dieTariarn Türcken/ und Tartarischen Chan/das allemal/wann jener in Personzu Feld ge. zuFeld gehet / der Chan gleichfalls aufseyn mit !Ooc>oo.Tartarn/vm. und b«gjxften muß. Wiewol dieses Fürgeben der Türcken eingrosser Schnitt ist: Weiln die Tartam selten über zovoo. starck/wann es hoch kommt/ ihm zu Hülffgehen; indem man ihrer auch n'cht

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