Triumph-leuchten der Rr iegs-Helni-" rö 7 So fern sich zwischen denen Proviant-Personen / von«in und anderer Seiten Streit erheben / solle dt« Gerechtigkeitscharffertheilet werden.
ii. Weilen die Lommissarii die Mißheiligkekten so sich er-heben möchten/nicht schlichten können/ sö bleibt
-2. Alles bis zur Decision der beidcrscitlichen Monarchenausgeseyt.
r;. Alle Lonfinanten/söwol von einer als der andern Seiten/sollen im Friede leben / so fern sich aber Streit erregen würde/ sösollen die kleinere Processen von den pallakinis / die grössere abervon den Lommissarits beygelegek werden-
24. Denen Feinden eines -der andern theils/solle keine Hülffnoch einige Asssieny gegeben werden / auch sötte von keinemTheil des andern Unterthancn in Dienst können genommenwerden.
r s. Die Lzaaren sollen alsöbald in Gegenwart der polni-schen Gesandten den Eid ablcgen / welches der Königinpolenauch in Gegenwart der MoscowitischenGesändken thun wird/sobald sie zur Diera.
26. Es ist von beiderseits Abgesandten verglichen worden/wie es ms künssrig unter ihnen sötte gehalten werden.
27. Denen Kauffleuten soll erlaubt siiM wegen ihrer Hand-thierung zu tractiren / und im Fall einiger Hindernisse solle ihnen^ustitz widerfahren/der Brandtewein und Toback solle nicht er-laubt sein/wie vsrhin/in Mostau zu führen.
28. ImFall es sich begebe/ daß Polen durchpersicn odersönsten wodurch in Mostau schicken wslten/ sötten die Mssco-witer diesem den freien Paß geben/ welches Polen gleichmässigthun wird.
29. Weiln in gegenwärtigem Krieg die Lommunicarion undLorrespondeny hochnöhtig ist/ss verbindet sich dcrKönig inpo-len/die Posten bis nacher Ladzim auf den Gränycn desHeryog-thums Smolensko zu unterhalten/welches die Lzaaren bis ge-dachtes Ladzim auch thun werden/ und sollen nur die Lzaarisch«und Königliche Briefe frei siin/die aridere aber alle zahlen.
ZO.Es verbinden sich beyderseitliche Monarchen/ihrcnLon-föderrrten und Freunden Nachricht von dieser Vereinigung z«geben.
? i So fern einer der contrahirenden Monarchen zu sterbenkäme/sölle sein Nachfolger zu Veststellung dieses Tracrars ver-bünd;» s«itt. zi.In