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Andrer Theil (1688)
Entstehung
Seite
291
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den / die ich nicht brechen kan noch will/ bis GOTT und dieZeit seine Unschuld / welche ihm setzt nach der Menschen Ur-theil/ zur Misstthar gerechnet wird / an den Tag bringt. DasGlück der Waffen S. Allerhöchsten'ps Mas. ist sederman be-kandt/und fallen selbige mir und meinen armen Waisen schmertz-lich/ ob ich schon die geringste Ursäch und Anlaß darzu nicht ge-geben habe;daß ich also wegen meines elenden Zustandes mehr zubeklagen als mit derjenigen Gewalt der Waffen anzufallen-re/uneer welche die Schlösser Macovi;/ Agez/ pdtack und ande-re plätz sich haben beugen müssen. Die einige Stadt / welchemir und meinen waisen/mit dem allerhöchsten Recht zugehört/die soll mir nun/ wieE Excellen; schreibet/ durch dieSchärff«des Schwerds entzogen werden: da ich sie doch für meinen min-derjährigen Prinzen zu bewahren habe/ welcher/unter der Vor-mundschaffe seiner Mutter/zu Führung der waffen/annoch un-bcquem/sich allein mit seiner Unschuld/ und der gedrängten SachGerechtigkeit vcrtheidiget. Ich lasse GOTT und die ganyeWelt / insonderheit die Christenheit urtheilen / ob nach Erobe-rung der Stadt Laschau / meiner Waisin-Schlösstr/ durch di«steghaffte Waffen S LäyfMasest. mit Recht haben eingenom-men werden können: Und wissen nun E Excellenz gar wol/daßallcs/was von uns gcthan wird/durch Antrieb einer natürlich-und sederman vergönnten Beschirmung geschehet. Doch willdieselbe vielleicht auch sägen/ von derBeraubung derEienden/und unerhörten Unterdrückung / welche der Lapitain Motwarund andere in selbiger Gegend verübet/ und die gantz un-Lhrist-lich sind- Wenn ich nicht fast alle Tag und Stunden angefoch-ren wäre / würde ich die Rub für die Unruh gerne erwählen; ichwürde lieber in Fried / und bey meinen Gütern leben / als allerMittel beraubt / über mein und der Meinigen Elend / winselnund klagen Daher st? ferne von mir/daß ich mich S. Mas dem-xstr widerspänstig erzeige/weil insonderheit dergleichen Fre-vel / meinem Geschlecht übel anstehen würde. Bloß ließ ichmir angelegen sich meinem Herrn und Mann verpflichtet/be-ständig/ und bey dieser Verbündnus festiglich zu verharren. DaßE. Excellentz meldet/ die OttSmannische Pforte halte bcy demDurchs HausOesterreichinständig um Frieden an / lasst ich da-hin gestellet sich : indessen wird mein Herr vor der Befestigungdes Friedens / für meine und der Meinigen Erhaltung / fleissig«Sorg« tragen. Im »brigen/machct mir ein festes Vertrauen/

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