Höhere Bildungsanstalten für schöne und bildende Künste.
5 i) Die Akademie der schönen Künste zu Paris.
2) Das Konservatorium der Musik und Deklamation.
3) Die freie Zeichenschule für Handwerker.
4) Die Kunst - und Zeichenschule zu Dijon.
5) Die Schule der schönen Künste zu Paris.
6) Die Schule für Steinschneidekunst.
7) Das Konservatorium für Künste und Handwerke.
> 8) Die königliche Musikschule bei der großen Oper zu Paris.
Botanische Gärten.
staräin äes xlantss zu Paris; die botanischen Gärten zu Montpellier/ Lyon, Cler-mvnt, Marseille/ Nantes, Rouen und Straßburg.
Sternwart e.n.
^ Zu Paris mit dem Langenbureau, Marseille, Toulouse.
Staatsverfassung.
Gesetzlich erbliche Monarchie, deren Oberhaupt die Würde eines Königs hat und dievollziehende Gewalt besitzt, die gesetzgebende aber mit der Nation theilet» — Die Thron-folge ist in der Dynastie der Bourbonne, nach dem Rechte der Erstgeburt in männlicherLinie erblich. Der jetzige König Karl X. , geboren den 9. Octob. 1757 , regiert seit dem16. Sept. 1324 und bekennet sich zur katholischen Religion. — Die Staatsbürger thei-^ len sich in Adel , Klerus, Bürger und Bauern ab. — Die Reichsstande, die die gesetz-
gebende Macht mit dem Könige theilen, bestehen aus zwei Kammern, nämlich der Kam-mer der Pairs oder der gebornen, und der Kammer der Deputaten oder der gewähltenRepräsentanten. — Die Ritterorden sind: 1) der des heiligen Geistes, vom KönigeHeinrich Hl. 1755 und 1759 gestiftet; 2) der des Erzengel Michael von LudwigXI. 1469 gegründet; 3) der des heiligen Ludwig, von Ludwig XIV. 1693 errichtet;4) der des Militairverdienstes, zuerst von Ludwig XV. 1759. ausgetheilet; z) der derEhrenlegion, von Napoleon 1322 gestiftet und 1314 von Ludwig XVIII. erneuert, und6) der der Hospitaliten von Lazarus zu Jerusalem und unserer lieben Frauen vom BergeKarmel.
Staatsverwaltung.
Xi Ccntralbehörden; 1) der Staatsrath, 2) die Staatskanzlei, 3) das Ministe-rium, 4) der Kaffationshof und 5) die Oberrechnungskammer,k. Verwaltung des Innern. Eintheilung in 36 Departements, jedes zerfallt inBezirke, und jeder Bezirk in Kantone. Jedem Dep. stehet ein Prüftet,in den übrigen Bezirken, wo kein Prüftet ist, ejn Bezirksrath vor.In allen Gemeinden sind Maire.
O. Justizverwaltung: a) niedere Gerichte: diese bilden die Tribunale erster Instanz,^ die Assisengerichte, die Handelstribunale und die Friedensgerichte.
ft) Höchste Gerichte: i) Kaffationshof, 2) die Gerichtshöfe und3) die Prevotalhöft.
IX
O. Polizeiverwaltung. Unter dem Polizeiminister drei Polizeilieutenants zuLille/ Lyon und Straßburg, 5 General- und Specialkommissaire und24 Legionen Gensd'armerie.
Finanz Verfassung.
Das gesammte Finanzwesen stehet unter dem Finanzministerium und den davon ab-hangcnden Zweigen. — Die Domainen und Regalien sind meistens verpachtet.
Kirchenstaat.
Die römischkatholische Religion ist die herrschende, doch genießen die Protestantenvöllig freie und durch das Gesetz gesicherte Ausübung ihrer kirchlichen Gebräuche. —Die Geistlichkeit der katholischen Kirche bestehet, 1325 aus 75 Erz- und Diöcesanbifchö-ftn, 237 Generalvikaren, 725 Titularkanonici, 1,255 Ehrenkanonici, 2,323 Pfarrer,22,225 Ädjunkte, 5,396 Vikare, 376 Direktorpriester und Professoren der Gymnasien;dahero die Gesammtzahl der im Dienste befindlichen Priester 35,473. Ueberdieß 4,244- Eleven und 19,271 Mönche und Nonnen. — Die protestantische Kirche theilet sichin die lutherische und reformiere ab. Erstere hat ein Oberkonsistorium zu Straßburgmit 7 Inspektionen und 32 Lokalkonsistorien. Die reformirte Kirche hat Lvkalkonsisto-rien und Synoden, auch eine theologische Schule zu Montauban. Die Juden habenein Centralkonsistorium zu Paris und 22 Synagogen.
Militair.
Das Militair bestand 1325. aus
Infanterie 217,000 Mann a. d. Kriegsfuß, und 167,000 Mann a. d. Frie densfuß.
Kavallerie 54,262 — — — — 41,216 — — —
Artill erie 43,006 — — — — 25,124 — — —
314,268 Mann 233,320 Mann,
ohne die königl. Haustruppen, Genie, Gensd'armerie und Veteranen.
Die Truppen sind in 21 Militairdivisionen eingetheilet, deren Hauptorte sind:Paris, Chalons, Metz, Tours, Straßburg, Besaneon, Grenoble, Marseille, Mont-pellier, Toulouse, Bordeaux, la Röchelte, Rennes, Caen, Rouen, Lille, Bastia, Dijon,Lyon, Perigneux und Bourges.
Festungen.
Man rechnet 173 feste Plätze und Forts. Zu den ersten Festungen gehören:Metz, Straßburg, Toulon, Brest, Lille, Perpignan, Bayonne, Cherburg, Valencienrnes, Calais, Givet, Mezieres, Sedan, Msntmedy, Thionville/ Verdun, Longwy,Desort, Neu-Breisach, Besanevn, Antikes, Dellcgarde, Rochefort, la Rochelle, SaintMalo, le Havre, Dieppe, Amiens, Peronne, Dünkirchen, Dvuay, Cambray, Mau-beuge, Conde, le Quesnoy, Avesnes, Landrecies, Bouchain, Axras, Bvulogne, St.Omer, Acre, Bethune, Montreuil, Bastia, Ajaccjo, Calvi.
Marine.
Diese bestehet aus 109 Segeln. Die Seearkillerie hat fünf Parks: zu Brest,Toulon, Rochefort, l'Orient und Cherbourg. — Schiffsingenieurschulen sind zu Parisund zu Brest.
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