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Werde ich bey der Audienzden Prinzen von Asturien unddie Infanten Monseig-neur tikulircn? Was de»Titel LltelH oder eitest'«rovole betrifft, so glaube ichmich nach der Landessille rich<len zu müssen.
Hr. Amelst, Hr von StZlignan und Hr von Brancashaben mir alle drei- gesagt,es sen Gilke. bei) der Ankunftzucist alle Staalsräthe zu be<suchen, sie möchten Grandenseyn, oder nicht: es gievt de-ren nur vier und säst ohneFunction, da das Traatsconseil fast nicht mehr gehaltenwird: musi ich so verfahren,wie diese Herrn gethan ha-ben? in diesem Falle müßteich nicht ein gleiches in Rücktsicht der Herzöge von Vera-guas und Popoli thun, weltche zum Labinetsconseil gehö-ren, das ebenfalls nicht vielmehr als jenes gehalten wird,und besonders in RücksichtPopoli's, welcher Gouver-neur des Prinzen von Astu-rien, des Eidams Ihrer Kö<uigl. Hoheit, ist?
Muß ich allein die Com-plimente vom Könige an denKönig, an die Königin undan ihre Kinder und einzigvom Könige vermelden?
Bedarf es nicht einerschriftlichen Erlaubniß um zuacceptiren re.
Kann
Die Etikette gegen die Princzen von Spanien ist durch Her»kommen bestimmt, man mußsich darnach richten.
Es giebt ein Decret desStnatsconseils gegen die Ge»bräuche, Hr von St chignanhat vor seiner Audienz nie-manden als den Kardinal de!Zudice besucht. Er har die-ses Betrage» in Gemäshcitder Befehle beobachtet, dieihm in einem Briefe dcs HrnMarquis von Torcy vom -iMay 171; erthcilt wordenwaren. Indessen schließt die-ser Brief doch in Wahrheitnicht allen Höfiichkeitsverkehrmit den übrigen Staatsräthenaus. Giebt cs einige neueGebräuche in dieser Hinsicht,wovon bey Gelegenheit desNuntius und des Engl. Ge-sandten Beyspiele da gewesenseyn können, so kann mansich darein fügen.
Die Complimente des Kö-nigs müssen abgesondert vondenen Ihrer Königl. Hohei-ten, doch in demselben Ge-spräche, angebracht werden.
Wenn der Hr Herzog vonSaint Simen einer Erlaub-riiß vom Könige bedarf, sosoll