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Zweyte Abtheilung, Sieben und zwanzigster Band (1804)
Entstehung
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Das Parlament genehmigte alle seine Wünscheund als beschlossen wurde, daß der Herzog Mainedie Oberaufsicht über die Erziehung des Königs habensollte/ so machte Philipp Vorstellungen dagegen, daßer das Commando der königl. Hauölruppe», oder auchnur das Commando der Wache haben dürfe, die tag.lich beym Könige den Dienst har. Der HerzogMaine war so schwach und kleinmüthig, daß er nichtwagte seine Sache zu vcrtheidigen, und darauf an-trug, man möchte ihn von der Sorge für die Persondes Königs, weiche ihm das Testament anvertraute,und von dieser Gewährleistung ganz befreien ; und auchdieses Amc wurde dem Regenten übergeben, der fürdie Folgen stand.

Nie wird das Testament eines Privatmanns soschleunig cassirt- Es war schon den Tag nach demTode des Königs in der Abendsitzung, daß das Par-lament Philipp von Orleans zum Regenten von Frank-reich, während der Minderjährigkeit, und zum Ge-neraladministrator der Regierung des Königreichs er-klärte. Es wurde indessen beschlossen daß er derMehrheit der Stimmen folgen solle, mit Ausschlußder Chargen und Gnadenbezeigungen, daß er aberdie Conseils de Regence bilden und sie mir den Per-sonen besehen könne, die er dazu am fähigsten halte.Voll Erkenntlichkeit gegen das Parlament erklärte erseinerseits, daß er einen Gewissensrath niedersetzenwolle, in welchem die Besetzung der Pfründen unddas Interesse der Gallicanischen Kirche verhandelt wer-den solle. Er konnte dem Parlamente nichts Angc-nehmeres zugestchn, da es gern die Bulle Um'gcnitusals seiner Absichten würdig anerkennen wollte und mitVerdruß durch das System des verstorbenen Königsdie Kmder der Mitglieder des ParlementeS von den

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