EstreeS und Harcourk. 77
die eingezoaenen Nachrichten erfahren hatten, daß die i>nPublik»!^ verbreiteten Gerüchte «»gegründet gewesen ftyen,und da Wan sie bepde mit einander anSgesöhnt sähe (er hattesie aber kein Wort gefragt, hatte kein Wort von ihnen ge,hört und auch weiter kein Wort, als ich referirt habe, vorgcrbracht); io halte er weiter nichts zu thun, als sie zu bitten,nicht ihnen zu befebkn, daß sie sich umarmen und Freund«seyn möchten. Sie umarmten sich sogleich, alles stillschwei»gend, und der Marschall von Villeroy setzte hinzu, daß ihreUneinigkeit im Publikum großes Aufschn erregt habe, unddaß, wenn sie in der Folge sich von neuem veruneinigten,man nicht umhin könnte, diese Uneinigkeit als eine Folge-von der ersten anzusehen, wofür sie der König nachdrücklichwarnen lasse. Er Var sie hierauf (bat, befahl nicht), sichnochmals zu umarmen. Sie lhaten es und eniserntcn sichunter demselben Stillschweigen und unter vielen Höflichkeits,bezeugungen von Seiten der drey Marschälle, die sie nur,durch Verbeugungen erwiedertcn. Sie waren nun völlig auffreien Fuß gestellt und man hat bis jetzt nichts wieder vonihrer Geschichte gehört.
Ich bin nicht willens mich hier dabey aufzuhalten, zuzeigen, wie gänzlich grundlos die Anmaßung der Marschällevon Frankreich scy, weswegen sie anck, trotz aller ihrer Be,mühungen, während der Hälfte der Regierung Ludwigs desXIV. und noch länger, nie damit durckgedrungen sind. Ebenso würde er Zeitverlust seyn, zeigen zu wellen, welch eingänzlicher Unterschied zwischen der Würde eines Pärs, jaselbst der eines Herzogs und dem Amte eines Marschallsvon Frankreich stau habe. Die Sache springt selbst in dieAugen, und laßt sich überall Nachweisen; die Marschälle vonFrankreich haben es sich auch nie einfallen lassen, sich mitjenen in Vergleichung zu sehen; und wenn im Kriege dieMarschälle von Frankreich in allem vor den Herzögen denVorrang haben, wovon auch selbst die Prinzen vom Geblüt'nicht ausgenommen sind; so ist dieß eben auch ei» klarer Derweis des behaupteten Unterschiedes, indem ihnen niemandabläugnet, daß ihnen alle militärischen Vorzüge zukommen.
Was aber ihre Civiliurisdiction betrifft, so würben sienicht einmal beweisen könnend daß sie jemals nur'daran ge,
^ dacht'