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Officii gegen denselben wäre gerecht und billig. Allein dasfreiste, deutlichste und um wenigsten gemäßigte Gutachtenhatte D. LniS Curiel abgesaßt, er eiferte mehr als die übri«gen, wider das Memorial des Macanay, und sagte, eswären zwar verschiedene Mißbrauche emgeriffcn, man müßtesich aber an den Papst wenden, und ihn um die Abstellungderselben bitten, weil die königliche Gewalt seinem Erachtennach, in dergleichen Dingen keine Gerichtsbarkeit besitzenkönnte; und zur Behauptung dieser Meinung gab er denH. Kanonibus, und den Aussprüchen der TridentimschenKirckenversammlung eine gezwungene Ausdehnung. Er derhaupkete dieselbe mit allzuvicler Lebhaftigkeit, weil er ein er-klärter Feind des Macanay war, und da der König seinengeringen Eifer für dis VerthciLigung der königlichen Gewaltwahwahm, so wurde er seiner Bedienung entsetzt, aller mirseinem Stande verknüpften Ehrenbezeugungen beraubt, undnach Segura de la Sierra verwiesen. Die Spanier die sofromm sind, und sieb die tiefst« Ehrerbietung für die H.Kirche zur Pflicht machen, glaubten, daß man sie angreifenwollte, und es entstand bey dieser Gelegenheit eine kleineBewegung, die von Leuten unterhalten wurde, welche denKönig nicht liebten, dessen Redlichkeit und Billigkeit wohlhinrergangen werden konnten, der aber ausserdem unfähigwar, jemals einen mit den H. Kanonibus offenbar streiken-den Irrrhum anziinehmcn. Er befolgte die Nathschläge cini-ger Personen, die er für vernünftig hielt; denn es fehltenicht am Hofe an solchen Männern, die dem Macanay zuegethan waren, und dem Orry ihre Ergebenheit zu bezeigensuchten. Die Versammlung der Theologen benahm demKönige viele Eindrücke, die man ihm beygebracht hatte, undlenkte ihn von der Meinung ab, daß er die Gewalt besäße,das Dekret der Inquisition von den Kirchenthüren abreißcnzu lassen. Sie stellten ihm vor: „daß die königliche Machtsich nicht so weit erstreckte; das H. Officium hätte in allenähnlichen Fällen, wo cs auf das Interesse der Religion unddes Glaubens ankäme, die Gerichtsbarkeit über alle und jedeStaalsbedicnten, weil niemand von derselben ausgenommenwäre; man halte aus gerechten und gesetzmäßigen Gründenwider das verwegene, und mit Zrrthümcrn angefülice Me-morial verfahren; das Decket wäre gültig, weil es von vierInquisitoren unterschrieben, nicht aber weil es von dem
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