tim die Staatsverwaltung Ludw. XI V. xxl
nommen, und mitten durch Frankreich vereinigtesich der Occan und das Mittelmeer, Zu gleicherZeit wurden ähnliche Wohlthaten auch andern Pro-vinzen bestimmt, und der Plan zum K anal von Bour-gogne entworfen, Dieß war eine preiswürdigeVerwendung der Auflagen, eine schöne Folge dergemeinschaftlichen Staatsgewalt, die Anstrengun-gen der Gesellschaft wurden für ihr eigenes Glück,und für künftige Geschlechter verwendet, Auch demAckerbau hat diese Wiederherstellung der Wege,Liese große Unternehmung der Kanäle ohne Zweifeleinen wichtigen Dienst geleistet.
Unter den vorigen Ministerien hgtten die Vie-sen käuflichen Stellen, welche die Habsucht derSchatzkammer der Lüsternheit der Privatleute an-hot, nebst der Menge von Privilegirten, die manebenfalls zu Befriedigung des unersättlichen Auf-wands des Hofs für baare Bezahlung entstehenließ, fast alles Geld des Königreichs nach Parisgezogen. Colbert verschloß dem Geiz und Wucherdiese zahlreichen Zugänge. Er beschränkte die Vor-züge , welche man sich wegen gewisser Stellen an-maßte. Eine Menge von Privilegien, welcheGunst und Kabale geschaffen hatten, hob er auf ;er verminderte Len Gewinn, der sich bey den Fi-nanzgeschäften machen ließ. Durch ihn wurde dasVerhandeln der Abgaben viel seltener; eine festeBestimmung der. Rechte vieler Staatsgläubiger,
b z welchr