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Abteilung 2 Bd. 25 (1803)
Entstehung
Seite
XIX
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um die Staatsverwaltung Ludw. XIV. XIX

sche Rechnungen und Mißgriffe in der Staatsver,walcung viel leichter gemacht. Die Mißverhältnissezwischen den Ansprüchen an die Producte und derMöglichkeit, diese zu gewinnen, verstecken sich un-ter dem wilikührlichen Auskauschungömittel. Mitunverwandtem Blick muß deswegen die Staatsver-waltung , wenn sie wirklich den Landbau begünsti-gen will, den Stand jener Verhältnisse ermessen.Was Colbert that, kann unser bester Wegweiserwerden. Er verminderte die Auflagen auf den Bo-den , und besonders die Grundzinsen, welche geradeden armen Landmann am meisten drücken. Ermilderte die Strenge der Exemtionen, welche derEinzug verursachte, der Unglückliche sollte nicht sogestraft werden, daß er die Mittel, seinen Zustandzu verbessern, und seine Reste an den Staat einstzu ersetzen, verlieren müßte.

Ueberzeugt, daß dem Menschen nichts uner-träglicher ist, als die Willkührlichkeit der Unterbe-amten, bestrebte er sich, diese Abgabe den einför-migsten Vorschriften zu unterwerfen. Gerne hatteer sie auf eine unveränderliche Weise festgesetzt, unddurch ein allgemeines Ackerverzeichniß mit jeder Artdes Bodens in Verhältniß gebracht. Schade,Laß diese wohlthätigen Absichten nicht zur Ausfüh-rung kommen konnten. Die Ungewißheit des Land-bauerö über die Größe der Abgabe, die man vonihm verlangen wird, ist eins der größten Uebel sei-

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