Druckschrift 
Zweyte Abtheilung, Vier und zwanzigster Band (1802)
Entstehung
Seite
166
Einzelbild herunterladen
 

r66

ich ihn. Auf jeden Fall, Sire, werde ich morgen «Kreisen,und wenn mir der Kurfürst nicht noch irgend eine Höflichkeiterzeigt, so bin ich nicht willens mich von ihm zu beurlauben-Ich habe ihm seme Undankbarkeit g gen Lw. Mejcstär, diesich so um ihn verdient gemacht haben, vorgewvrfcn; undHane er nicht die Ehre der Bruder der Gemahlin des Dan»phms zu seyn, so wäre ich gewiß weiter gegangen. Ichwerde, Gire, die Ehre haben, Ew. Majestät mit seiner Personund mit seiner Macht bekannt zu mache»; und ich darfkühn sagen, daß der größte Dienst, den er Ew. Majestät leistenkonnte, dieser war, daß er vor sechs Wochen seine Truppennicht marschtrcn ließ: denn so wie seine Länder regiert wer»de», ist gewiß seine ganze Kriegsmacht die Substdien nichtwerch, die Ew. Majestät ihm hätten geben können.

Was mich betrifft, Sire, so kann ich mir den tollenSchritt des Kurfürsten nicht zuschrciken. Vielleicht daß diegestrige Ankunft des Sächsischen Gesandten, des Prinzen vonBaden, die Ankunft Scarlary'S mit Briefen vom Pabste,und eines Kuriers aus Holland mit Nachrichten von Englandden Kurfürsten zu diesem Entschluß gebracht hat.

Der Oberkammcrherr hak mir so eben geschrieben, SeKurfürsti- Durchlaucht hätte die Heftigkeit, womit ich ge»sprechen, befremdet; und es wäre übrigens die Sitte deshiesigen Hofrs, bei solchen Gelegenheiten nur drei Tage Zeitzu geben; brauchte ich aber einige Tage mehr Zeit, so sollte«S mir verstauet ftyn. Ich habe geantwortet, ich hätte imGespräch mit Sr Kursürstl. Durchlaucht nie die Schrankender schuldigen Ehrfurcht überschritten und meine Worte wärenganz von Ehrfurcht voll gewesen; übrigens wäre ich bereit,morgen abzureisen und erwartete nur die nöthigen Pässe unddas nökhigc Geleite, um abzurcisen.

Ich weiß nicht, Sire, ob ich recht handle; aber wennMir der Kurfürst für das Betragen des Herrn Leydel nichteinige Genugthuung verschafft, so glaube ich abreisen zukönnen, ohne mich beim Kurfürsten zu beurlauben und seinePräsente anzuuehmeu.

i. Bey