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Zweyte Abtheilung, Drey und zwanzigster Band (1802)
Entstehung
Seite
316
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Herrn Generalstaaten der vereinigten Provinzen abgeschlossensind und Se Majestät überdies; zur Wiederherstellung deSalk-gemeinen Friedens, besonders auch dessen zwischen dem Köni«ge von Spanien und den Herrn Generalstaaten etwas beizu-tragen wünschen; so versprechen und verbürgen sich Höchst«dieselben für und im Namen Sr Katholischen Majestät, daßauch zwischen letzterem und den Herrn Generalstaaten derFriede zu Stande kommen wird, und daß ihnen durch diesenFriedens!! «ctat, in Rücksicht des Handels, der Schiffarth undandern Dinge alle Vorzüge und Vvrrhejle, welche der Trat«tat von Münster mit sich bringt, bewilligt werden sollen, wo.«von die weitere Ausführung in Traktatkform sogleich nach derAnkunst der bevollmächtigten Gesandten des Königs vonSpa-nie» alihier in der Stadt Utrecht gemacht werden wird.

ScparateArtikel H.

Da die spanischen Niederlande und die Städte und Plätze,welche vom Allerchristlichsten König, vermöge des henke zwi«schen Sr besagten Majestät und den Herrn Generalstaatengeschlossenen Traktats abgetreten worden sind, dem HauseOestreich zugehören sollen, so machen sich die besagten HerrnGeneralstaaten verbindlich und versprechen, daß besagtes HausOestreich nach geschehener Einsetzung alle Punkte, welche ver-mittelst dcs bcsag'.on Traktats in Beziehung auf die spanischenNiederlande und die vom Ailerchristlichstcn König abgelreterneu Städte und Platze ansbcdungen worden sind, vollziehenwerde.

Wir Unterzeichnete außerordentliche Gesandte und Be-vollmächtigte der Herrn Generalstaaten der vereinigten Pro-vinze» versprechen im Namen unserer Herrn Obern, daß siedie sogenannten spanischen Niederlande dem Hause Oestreichnickt eher überliefern werden, als bis gedachtes Haus demChursürstsn von Baicrn eine Akte, wegen der Abtretung desKönigreichs Sardinien, ausgeferrigt hat.

Da die Königin von Großbritannien und die Herrn Ge-nerakstKaten der vereinigten Provinzen der Niederlande über-

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