Adrian Baron von Rheede, Herrn von Renswoude,Emminkhuysen und Moerkerken, Präsidenten des Adelsder Provinz Utrecht; Sicco von Gosiinga, Grietmannvon Franequeradeel, Curator der Universität Franc,quer; und Karl Ferdinand, Grafen von Inhuysen undKniphuysen, Herrn von Wreedewold, — als den vonSeiten der Staaten Geldern, Holland und Westfrießsiand, Zeeland, Utrecht, Friesland, Groningen und Om-melanden zur Versammlung verordneten Deputirten.
rc. rc. Art. H.
wird eine allgemeine Vergessenheit und Amnestie allesdessen statt finden, was auf Veranlassung des letzten Kriegsvon beiden Seiten begangen worben ist, sey es nun von bttneu, welche als Unterlhanen Frankreichs gcbohrcn und vermö»ge der Aemter und Güter, welche sie in dem französischen Gttbiete besaßen, zum Dienst des Allerchrisilichsten Königs vcr«Hunden waren, dann aber in den Dienst der Herrn Ventral»staalen der vereinigten Provinzen getreten und darin gebliebensind, oder von denen, welche als Unterrhanen der besagtenHerrn Gcnerqlstaaren gebühren, oder vermöge der Aemter undGüter, welche sie in dem Gebiete der vereinigten Provinzenbesaßen, zu deren Dienste verpflichtet waren, dann aber inden Dienst Sr Allerchristlichsten Majestät getreten und daringeblieben sind. Auch können und werden gemeldete Personen,wes Standes und Würden sie sind, zum Besitz und ruhigenGenuß aller ihrer Güter, Ehrrnstellen, Würden, Privilegien,Freiheiten, Neckten, Befreiungen, Bestallungen und Befug»Nisse zurückkehrci, und werden, ohne im allgemeinen oder imeinzelnen aus irgend einer Ursache oder unter irgend einemVorwände um deswillen, was seit der Entstehung des be»sagten Kriegs geschehen ist, in Anspruch genommen, gestört»der beunruhigt werde» zu können, wirklich wieder zu bensclrben zngelassen und eingesetzt werden; auch werden sie, zufol»ge des gegenwärtigen Traktats, und nachdem er sowohl vonHk Allerchrisilichen Majestät als von den besagten Herrn Ger
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