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das Parlement, nicht zufrieden/ um die Zunrckbe-rufung seiner verwiesenen Mitglieder eingekommeii z„seyn, ihre Verweisung für null und ungerecht erkläre?,indem das Collegium allein berechtigt sey, seine Mitglie-der zur Strafe zu ziehen; ste könnten und dürfte» dahernicht ferner an Schlichtung der bei ihnen anhängigenRechtssachen arbeiten. — Da man dem Parlement sagenließ: eS solle rhun, was Pflicht und Gewissen von ihmerheifchren so nahm eS äußerlich mit Respect die Be-fehle des Königs an, unterließ aber aus Verachtungderen Befolgung.
Cs fty nun, daß die angesehensten Mitglieder des-selben ein grösseres Ansehn zu erhalten trachteten, alsder Kardinal hatte, dessen Uebcrgcwicht ihnen mißfiel;oder daß sie daraus auSgiengen. nn Trüben zu fischen, undwährend der Unruhen im Staate ihre Macht zu erhöhen:kurz, sie unterstützten dis Beschlüsse des SkaatsrathSgar nicht nach Pflichten Sie nahmen Besuche von Leu-ken an, deren Betrage» ein Gegenstand des Tadels war,und trugen die Gründe, von denen sie den Kopf vollhatten, selbst vor d-m Conseil vor, so daß auf der ei-nen Seite ihre Autorität, ans der andern die Schwach-heit des Ministeriums unaufhörliche Unordnungen er-zeugte. Um diesen auSzubcngen, bewilligte inan demParlement was eS verlangte, nämlich die Znrückberu-fuug der durch Siegelbricfe verwiesenen Parlements-glieder, durch ein andres königliches Dekret zum Wie-dcr-Eintritt in ihre Stellen.
Da der Kardinal durch diese schwache Manier Lochzu herrschen wähnte, und nicht merkte, baß er unterlag,so ließ er sich nichts so sehr angelegen seyn, als die Ge-schaffts - Männer in Zwietracht und Eifersucht unter«einander zu erhalten, indem er drcust ersann und vor-gab, was er zu diesem Behuf sachdienlich glaubte.
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