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rissenen Unordnungen'und Verwirrung», zu entwerfen,und solche IhrenMajestäten vorzutragen. Dieser Schlußwurde vvndem König und seinem Conseil höchlich miß-billigt und als eine Insolenz verworfen.
Hätten indessen die Herrn vom Parlemet es hiebeibewenden lassen, so würde man höchstwahrscheinlich derSacke nicht werter gedacht haben. Nun aber versammel-ten sie, auf Anstifterr und beständiges Zureden des Prin-zen und der. VcrwirrungSsüchrigen, verschiedenen»«!alle Kammern, und setzten Vorstellungen auf, diegleich ärgerlich und beleidigend waren, sowohl fürden König und sein Ansehn, als für die vornehmstenGlieder des StaatSrathS. Diese Vorstellungen über-reichten sie Sr. Majestäten und ließen sie am 22. ganzlaut ablcsen.
24.
Zween Tage darauf erfolgte daher ein Schluß desStaatSrathS, der diese Vorstellungen für injuriös er-klärte, und verordnte, daß sie nebst dem vorgangigenParlementöschluß aus der Registratur des ParlementSgerissen und weggeschaft werden sollten, um unterdrücktund zerrissen zu werden, nebst ernstlicher Weisung undVerwarnung an daS Parlemenk selbst, künftighin besserin seinen Schranken zu bleiben.
Dieser Staatsrachsschluß wurde ms Paramentgebracht und ihn» insinuirt. Es entstehen laute Klagenund starkes Murren darüber; man nimmt davon Anlaß,noch starker als zuvor über die Staatsverwaltung zuschreien, und ganz bestimmt diejenige anzugreifen, dieden meisten Einfluß darauf hatten.
Unter-