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Hof erhielten. Dieser Parlementsfchluß veranlaßteganz Guienne, das schon sehr wankend war, gleichenEntschluß zu fassen, und der Prinz that, als ob es ihmnie eingefallen wäre, dahin zu.'gehen.
Man erfuhr übrigens, daß der Herzog von Sa-voyen in Dauphine , Lionnvis und in den Sevennenin Languedoc stark werben lasse, zu einer Unternehmungin Montferrat gegen den Herzog von Mantua, für dessenSchutz und Verteidigung auf diesen Fall der Gou-verneur im Mailandischen sich im Nahmen seines Kö-nigö erklärt habe. Man wollte ferner wissen, der Mar-schall von LeSdiguiereS begünstige diese Werbungen of-fenbar, und gestatte ihnen freien Durchzug. Man be-schloß daher, sie in allen jenen Provinzen zu verbieten,und denen, die sich hatten anwerben lassen, beiStrafe der Unbotmäsigkeit die Heimkehr zu gebieten.Ja man ließ diesen Befehl würklich an der ganzen dor-tigen Grenze hin bekannt machen. Trotz diesen MaaS-regeln brachte indessen der Herzog von Savoyen den-noch acht bis neuntausend Mann in seine Dienste, dieihm jedoch nichts halfen, da der Statthalter von Mai-land ebenfalls eine starke Armee zusammenzog, wodurchder Herzog sich bewogen fand, einen Vergleich einzu-gehen , der nothwendig zu seinem Nachrheil ausfallenmußte.
Der Herr von Montbrun wurde von dem Mar-schall von LesdiguiereS an Ihre Majestäten abgefertigt,vm jene Durchzüge und Werbungen, und die Connivenzves Marschalls dabei, zu entschuldigen, und zu verneh-men , wie Ihre Majestäten eS hinfort hierin gehaltenwissen wollten; er brachte aber nur neue Verbote deshalbzurück und neue Befehle, die schon Angeworbenen zu-rück zu rufen.
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