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Sie dem Parlement die strengste, schärfste Ahndungbefahl, und auf alle zu zürnen schien, die den Herrnvon Gusse bei dieser Gelegenheit besuchten. Aus eben-dem Grund erhielt der Graf von Rochesoucault amfolgenden Tag Befehl, den Hof zu meiden, was gro-ßen Lärm verursachte.
Ziveen oder drei Tage darauf ließ der Prinz Un-zufriedenheit darüber blicken, daß die Königin« ihm dasSchloß Trompette verweigerte. Der Marquis d'Ancretrug ihm daher das Gouvernement von Pcroime, Mon-didier und Roye an, im Fall die Köm'gnm cs genehmi-gen und ihm eine Schadloshaltung dagegen bewilligenwollte. Der Prinz, welcher.'glaubte, diese Eröfnunggeschehe unter der Hand von der Königin« selbst, hieltnun würklich darum an , das Angeborene zu erlangen;die Königinn wollte aber nichts davon wissen und gabso wie auch in Ansehung des Schlosses Trompette, zurAntwort; die Plätze seien ja nicht; ledig, man habedenen die im Besitz seien, nichts vorzuwerfcn, und siewolle keine Aenderung damit vornehmen.
Die vom Hause Gusse, — die bei einer Mengeder vornehmsten Herrn und Adelichen, und beim Volkeselbst und den Gemeinheiten ungemein beliebt waren,weil sie einige Zeit her sich nichts hatten zu Schuldenkommen lassen, was den Pflichten guter getreuer Unsterthanen zuwiderlief, — stellten Ihro Majestät un-ablässig vor, Sie hätte Unrecht, sich so parthciisch ge«gen sie zu beweisen; Sie müßte allen und jedem gleicheGerechtigkeit beweisen; die That des Ritters vonGusse gegen den Baron von Luz sei nicht so enorm,daß er darum nicht begnadigt werden könnte; cs seiein bloßer zufälliger Rencontre, ganz ungesucht, undohne Hinterlist: beide waren zu Fuß gewesen, hattenden Degen in der Faust gehabt, und wären gleicherGefahr ausgejeßt gewesen.