graf von Hessen, der Markgraf von Anspach, die Grafen vonOstfriesland, die Seestädte nach ihren alten Allianztraktatcn,das Königreich Schottland und dessen König nach den altenTraktaten Allianzen und Verbindungen, die zwischen denKönigen von Krankreich und Schottland bestehen, die Königevon Polen, Dannemark und Schweden, der Doge und hieRegierung zu Venedig, die dreyzchn verbündeten Schweitzer-cantons, die zu dem drepfachen Bunde gehörigen Herrn Grau-büntucr, der Bischof und die Herrn vom Wadtlande, derAbt von Sanck Gasten, nebst der Stadt gleiches Namens,Ts>.kccmburfi, Mühlhausen, die Grafschaft Neufchatel, nebstandern Alliirten und Bundesgenossen der besagten verbünde-ten Herrn, der Herr Herzog von Lothringen, der Herr Greß-hcrzog von Toscana, der Herzog von Mantua, die RepublikLucca, die Bischöfe und Kapitel von Metz, Toul und Verdun,der Abt von Gör;, die Negierung von Sedan, und derGraf von Miranda; wobey jedoch wohl zu bemerken, dadie Einwilligung , welche der Katholische König und Herrzur Einverleibung der Grafen von Ostfriesland crthcilk,ohne Präjudiz derjenigen Rechte, weiche Seine Katho-lische^ Majestät auf die Länder derselben zu haben ver-meinen, so wie hingegen den besagten Grasen ihre Derwah-rungsmittel, Rechte und Ausflüchte ebenfalls unbenommenl'leihen, und alles dies unter der ausdrücklichen Erklärung,daß der besagte König und Herr, niemanden von denen, wel-che weiter oben von Seiten des besagten Asterchristlichstcn Kö-nigs und Herrn mit eingrschlosscn worden, weder mittel- nochunmittelbarer Weise, weder selbst noch durch andere, im ge-ringsten beeinträchtigen könne. Und hätte der Katho-lische König und Herr vielleicht eines und das andere an ih-nen zu fovern, was diesem zuwider seyn möchte, so soll ersie blos im Wege Rechtens und vor kompetenten Richtern be-langen, aber keineswegs die geringste Gcwaltthätigkcik gegen sieverölen. Von Seiten des Katholischen Königs und Herrnabcx sollen, penn sie anders mit cingcschlossen seyn wollen,
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