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Zweyte Abtheilung, Vierzehnter Band (1797) Nachlese von Bemerkungen zu den letzten Regierungsjahren Heinrichs des IV : nebst Anzeie der Quellen, aus welchen der Inhalt dieses Bandes geschöpft ist
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«Ny Göuveneuk des Herzogkhyms Aüsta und der StadtPvree, welcher sich vermöge der weiter unten eingeschaltetenVollmacht und Procuratiou, als Deputirkcr und Bevollmäch-tigter legitimirt hatte, zugleich erklärte, daß dieser Herzog,sein Gebieter, die Ehre habe, vom Bruder der Aelkcrmuk«tcr des Äüerchristlichsten Königs und Herrn, und vonder leiblichen Tante der Königin, seiner Mutter, obzustam-nicn; und daß er hierbei) die Absicht habe, den besagten KL.mg und Herrn als dessen unterthäniger Anverwandter voll-kommen zufrieden zu stellen , ihm auch mit allen mögl chen Eh-ren , Diensten und Frcunvschafrserwcisungen zugelhan zu blei-ben, damit er hinführo Veranlassung haben möge, mit ihmund seinem Betragen vergnügter zu scyn, als er die zcitheri-gcn Zeikumstande und Ereignisse gestaltet hätten; und da ersich hingegen von Yem besagten Könige und Herrn verspreche,tS werde derselbe ftme g»tc Absicht und Zuneigung erkennen,und ihm die ncmliche Güte »nd Freundschaftsbezeigung wie.derfahren lassen, welche die vier letztem Könige, als dessenVorfahren, weiland seinem Herrn Vater, dem verstorbenenHerzoge, rühmlichen Andenkens, erzeigt hätten; so wardhierauf beschlossen und festgesetzt, daß besagter Herr Herzogingegenwärtigem Frievcnstraktate ebenfalls mit cingeschlosscn undbegriffen scyn solle. Zum Beweis, daß er wirklich dieAbsicht habe, den Allerchristlichsteii König und Herrn zu-frieden zu stellen, wird er ihm die Stadt und das SchloßDerre binnen hier und zwei) Monaten wieder abtreten undzurückgebcn, welche Zcilfrist von dem Tage und Datum des,gegenwärtig«!!: Traktats gewiß und wahrhaft anfangcn soll,ohne daß hierin die geringste Verzögerung »nd Schwierigkeit,«nlcr welchem Vorwände dieselbe gemacht werden könnte, stattfinden solle. Auch soll dieser Platz von besagtem Herrn Her-zoge an den oder die, welchen oder welche der besagteKönig und Herr zu dem Ende dcouciren wird, genau binnenper besagten Zeikfrist, »nd zwar in dem nemtichcn ZustandeWeder übergeben werden, worin er sich dermalen befindet,

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