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Philipp von Burgund sagte, gehören die Königreichevon Rechtswegen denen, welche sie durch Gewalt derWaffen oder anders zu bekommen wissen; was sichbesonders von den Galliern oder Franzosen sagen läßt,die, nach der Versicherung desTicusLivius, ihr Rechtauf der Degenspitze tragen.
Dieser also von dem Herrn von Montluc an-geführte Grund war nicht triftig, so wenig, alsder seiner Ruhmsucht und seiner Eitelkeit. Denn wieviele, brave, tapfere und große Feldherr» hat esvicht schon gegeben, welche zu rechter Zeit Plätze aufCapitulation übergaben, und darum nicht das minde-ste von ihrer Ehre vcrlohren. Wie z. B. zur Zeitunserer Väter, und selbst in unfern Tagen der Herrvon Escu mit Cremona, der Herr von Vandenessemit Como, die Herrn von la Palize und Montpe«zat mit Foffano, der Graf Sancerre mit Saint-Dizier, der Herr von Montmorcncy mit Terouanne,Sennor Petro Colunna mit Carignan, Cäsar vonNeapel mit Vulpiano thaten. Noch eine ganze Men-ge andrer übergehe ich, die ein gleiches thaten; haben siedarum ihre Ehre verlohren? Ließen sie die Innwohnccin den Plätzen capitulircn? Sie waren es, die in ih-rem Namen und in dem ihrer Herrn, die sie vorstell-ten, alles thaten, wie die Vernunft gebot- Sonstwäre es ein wahrer Schimpf und eine grosse Schandegewesen.
Freilich, wenn der Herr von Montluc und seineLeute nicht dem König angehörk, noch in seinem Soldgestanden, und wenn die Sieneser sie dahin berufenund besoldet hatten oder wenn sie ihnen von selbst alsfreywillige und Micthtruppen zugezogen waren, wie
das