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Disticha, die in unsern Codd. ausgefallen sind. So ist dasDistichon 1157—58 erst aus Stobäus gewonnen, in denHandschriften fehlt es, so dass die folgenden Verse ohneSinn und Verstand sind. Dann hat Stobäus uns nochdrei Disticha überliefert, die wir aus den Codd. nichtkennen; sie sind zuerst von Elias Vinetus als V. 1221—26angefügt worden. Wie viel mag also auch vor dem Cod.Mutinensis verloren gegangen sein, wenn unter c. 56 zu-fällig ausgewählten Stellen schon vier Distichen mehr sindals in unsern Handschriften. Unsere Sammlung hat un-gefähr 360 gesonderte Stücke; vorausgesetzt, dass die Ver-luste in gleichen Proportionen erfolgt sind, würden unsernHandschriften gegen 28 Disticha vollständig fehlen.
Den einen Vorzug der grösseren Vollständigkeit hatder Theognis des Stobäus vor unsern Handschriften voraus.Wie steht es nun mit den Lesarten ? Es ist richtig, siesind öfter abscheulich, wie z. B. XCVII, 10 oute ys [xyjviteviTj? &ojj.o©ö6poo ou psl.sSaivu), wo es V. 1125 in unsernHandschriften heisst I u -1 o jj. a i -svir,? xxL Aber wem ver-dankte Stobäus diese Lesart? Sich selbst, nicht seinemTheogniscodex. Er selbst hat offenbar das sjj.Tuofj.ai ausdem Text verbannt, das ihm zu unmoralisch und jedenfallsunnütz, ja verwirrend für den Hauptgedanken erschien.Der Gedanke ist »nicht um Armuth, nicht um Verleum-dung sorge ich mich, aber den Verlust der Jugend bedauereich.« Wozu, fragte Stobäus, noch sjj.Tuofj.at? Warum solldie allgemein gültige Sentenz durch dies sfj.Tuofj.at zu demGedanken eines Trinkers erniedrigt werden? SeinenSchmerz vertrinken erschien ihm als höchst unpassend,darum füllte er den Raum des sfj.Tuojj.at durch die wenigbedeutenden Worte oüxs ys. fj.7)v aus.
So werden V. 183—86 von Stobäus LXX, 9 also an-geführt :
xova? jj.sv 07) väk otC^jJ-eha Kopvs xa't fTnroo?
sü-fsvsa? xxL
welcher Anfang nach unsern Handschriften also lautet:xptooc [xsv xa't ovoo; xxL
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