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16 : Abth. 2, Nachgelassene Werke ; Bd. 8 (1911) Der Wille zur Macht : drittes und viertes Buch
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(m S.) hat Nietzsche im Herbst 1888 Vorarbeiten zum drittenBuch (Immoralist) derUmwerthung aller Werthe geschrieben.

Es ist die Ansicht ausgesprochen und bis heute aufrechterhalten worden, jede sachliche Einordnung des vorhandenenMaterials zumWillen zur Macht sei, der unvermeidlichenSubjektivität, ja Willkürlichkeit wegen, verwerflich. Die einzigberechtigte Form der Herausgabe sei vielmehr der wörtlicheAbdruck der Manuskripte, Seite für Seite. Um diesen Vorschlagirgend zu rechtfertigen, müsste jedoch die Anordnung, in der dieManuskripte den Stoff darbieten, irgend einen Vorzug, sei esnun sachlich-systematische Gruppierung, oder sei es die chrono-logische Zusammengehörigkeit der aufeinanderfolgenden Aufzeich-nungen, besitzen. Keinen der beiden Gesichtspunkte finden wirin den Nietzscheschen Manuskripten auch nur teilweise herr-schend. Im Gegenteil, wer eine eigene Anschauung derselbenhat, der weiss, dass Nietzsche, zunächst meist ohne jede Dispo-sition im einzelnen, den Stoff, wie er ihm bei der gedanklichenVerarbeitung kam, niederschrieb und oft erst, wenn er bereitsganze Hefte auf diese Weise gefüllt hatte, an die Ordnung der-selben ging. Die Eile beim unverzüglichen Niederschreiben derGedanken liess ihm keine Zeit, die Reihenfolge der Blätter beimBeschreiben der Hefte genau einzuhalten, so dass auch die per-sönliche Gepflogenheit Nietzsches, zunächst nur die linke Seitezu beschreiben, die rechte Seite für Nachträge und Umarbei-tungen vorzubehalten, nicht immer durchgeführt ist. Oft benutzteer auch mehrere Hefte gleichzeitig, wie sie ihm gerade zur Handwaren, manchmal war auch ein Heft schon bis zur letzten Seitebenutzt, bevor ein neues zur Stelle war; dann suchte sichNietzsche skrupellos zwischen den Niederschriften noch leereStellen, um seine Gedanken, gleichviel in welche Nachbarschaftsie gelangten, irgendwo zu Papier zu bringen.

Diese wenigen Tatsachen werden jedem Unbefangenen eineigenes Urteil über den wissenschaftlichen wie praktischen Werteines sklavenhaften Abdrucks der Manuskripte ermöglichen, nichtzu reden von den mannigfaltigen beigefügten Zeichen und be-sonderen Eigentümlichkeiten der Anordnung, die auch in diesem