Druckschrift 
14 : Abth. 2, Nachgelassene Werke ; Bd. 6 (1904) Unveröffentlichtes aus der Umwerthungszeit : (1882/83 - 1888)
Entstehung
Seite
128
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Vorschrift für den jungen Theologen:

Dass er sich des Weibes enthalte und jeder ge-goltenen Substanz; dass er weder Schuhe noch Sonnen-schirm trage; dass er sich jedes Sinnenreizes (Gesang,Tanz und Musik) enthalte.

Wenn der Candidat unfreiwillig eine Befleckungwährend seines Schlummers empfängt, so soll er sichbeim Aufgang der Sonne dreimal in den heiligen Sumpftauchen mit den Wortendass Das, was wider Willenvon mir gegangen ist, zu mir zurückkomme!

Wenn sein Lehrer ihn unterbricht, so soll er ihmweder liegend, noch sitzend, noch essend, noch laufend,noch von fern, noch mit einem Seitenblick antworten.

Vielmehr soll er zu ihm kommen und, aufrecht,respectvoll, ihn ansehn und Antwort geben.

Wenn er im Wagen ist und seinen Lehrer be-merkt, soll er sofort aussteigen, um ihm die Honneurs zumachen.

Der Schüler darf das Weib seines Lehrers nicht beimBaden bedienen, noch sie parfümiren, noch sie massiren,noch ihren Haar-Aufputz arrangiren, noch sie salben.

Er darf sich auch nicht vor der jungen Gattin seinesLehrers niederwerfen und respectvoll ihre Füsse berühren,gesetzt nämlich, dass er durch sein Alter bereits dasWissen von Gut und Böse hat.

Es liegt in der Natur des Weibes, dass es denMännern gefalle und sie versuchen will. Aber die Weisenlassen sich niemals so weit gehen, dieser Anziehungs-kraft nachzugeben, nämlich in Fällen, wo dies tadelns-werth ist.

Man soll nicht an einsamen Orten allein mit seinerMutter, seinen Schwestern, seiner Tochter und andern