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13 : Abth. 2, Nachgelassene Werke ; Bd. 5 (1903) Unveröffentlichtes aus der Umwerthungszeit : (1882/83 - 1888)
Entstehung
Seite
381
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Aphorismus

No. 179.

No. 202.No. 204.

No. 206.No. 216.

No. 225.No. 228.No. 239.No. 246.

No. 250.

No. 259.No. 289.No. 296.

No. 298.No. 338.

No. 363.

No. 366.

No. 394.No 402.No. 424.

Z. 8. Stattnach deren Leitfaden ursprünglichin derenLichte.Lichte ist gestrichen und durchLeitfadenersetzt;in blieb aber versehentlich ungeändert,

Z. 6. Nach der Klammeroder [vom] Leibe (?).

S. 82, Z, 8. NachMachtverhältnisse im Ms.von(bricht ab).

Am Schluss3) (ohne Fortsetzung).

Die letzten Worteewig sich wiederholend im Ms. durch-strichen, aber durch keine andern ersetzt.

Z. 5.zu erkennen fehlt im Ms.

ÜberschriebenZur Einleitung.

Z. 13 f. Vgl. Bd. XII, S. 240 (Nr. 6).

S. io6f. Vorstufe zu JGB Aph. 186 (Bd. VII, S. 1 r5).Die Anführungen aus SchopenhauersGrundproblemen derEthik sind sehr zusammengezogen. Bei der Fragenützlichwozu? (S. 106, Z. 9 v. u.) stehen am Rande die im fort-laufenden Text nicht unterzubringenden Wortealso: ersteFrage, ob die Moral praktikabel, ausführbar ist. Aberwie kann ichAllen nützen!

Dieser Aph. bildet im Ms. die Fortsetzung des Aph. 228in JGB.

Zum Anfang vgl. Bd. VII, S. 153.

Im Ms. oben darüberReden an meine Freunde.

Z. 6. Der Satz lautete ursprünglichEs wäre denn dieSache so, dass alle Kraft der moralischen Werthschätzungengebunden wäre [an die Rechtmässigkeit ihrer Herkunft oderüberhaupt] an einen bestimmten Glauben über derenHerkunft: Die drei cursiv gedruckten Worte hat N.gestrichen, infolgedessen mussten die beiden Worte vorherund nachher (oben in eckigen Klammern stehend) ebenfallswegfallen.

Vgl. Anfang des Aph. 186 in JGB.

Letzte Zeile,ein Verhalten zu sich? Über dieseszuist versuchsweisein hingeschrieben.

Der Aph. schliesst im Ms. an eine Vorstufe von JGBAph. 6 an.

Unterhalb des Aph. steht noch in Gänsefüsschenstellver-tretende Tugend.

Z. 15.verschwinden (?).

Z. 1.darum fehlt im Ms.

Über diesem Aph. steht im Ms. der nicht zu Ende geführteSatz:Wer nicht strafen will wegen Freiheit des AVillens,