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4 : Abth. 1, Bd. 4 (1895) Morgenröthe
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Menschen im Angesichte der Moral sei die tiefsteUnseligkeit?

107.

Unser Anrecht auf unsere Thorheit. Wiesoll man handeln? Wozu soll man handeln? Bei dennächsten und gröbsten Bedürfnissen des Einzelnen be-antworten sich diese Fragen leicht genug, aber in jefeinere, umfänglichere und wichtigere Gebiete des Han-delns man aufsteigt, um so unsicherer, folglich um sowillkürlicher wird die Beantwortung sein. Nun aber sollhier gerade die Willkürlichkeit der Entscheidungen aus-geschlossen sein! so heischt es die Autorität derMoral: eine unklare Angst und Ehrfurcht soll den Men-schen unverzüglich gerade bei jenen Handlungen leiten,deren Zwecke und Mittel ihm am wenigsten sofort deut-lich sind! Diese Autorität der Moral unterbindet dasDenken, bei Dingen, wo es gefährlich sein könnte,falsch zu denken: derg-estalt pflegt sie sich vorihren Anklägern zu rechtfertigen. Falsch: das heissthiergefährlich, aber gefährlich für wen? Gewöhnlichist es eigentlich nicht die Gefahr des Handelnden, welchedie Inhaber der autoritativen Moral im Auge haben,sondern ihre Gefahr, ihre mögliche Einbusse an Machtund Geltung, sobald das Recht, willkürlich und thöricht,nach eigener, kleiner oder grosser Vernunft zu handeln,Allen zugestanden wird: für sich selber nämlich machensie unbedenklich Gebrauch von dem Rechte der Willkür-lichkeit und Thorheit, sie befehlen, auch wo dieFragenwie soll ich handeln? wozu soll ich handeln?kaum oder schwierig genug zu beantworten sind.Und wenn die Vernunft der Menschheit so ausser-ordentlich langsam wächst, dass man dieses Wachsthum