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„Cs scheint mir demnach, bey allen Verträgen,„besonders bey denen, die zwischen Souverains ge-schlossen werden, scy besondere Rücksicht auf die Eh-„re, Würde und den guten Ruf der Sachen sowohl„als der Personen zu nehmen, damit Betrug und„Arglist nicht über die einfache Wahrheit siegen, den„Redlichsten der Contrahcuten bethören, dem, wel»„chcr gute Gründe für sich hat, Zwang auflegen, ihm„sein Recht entziehen, und ihn dem nachsetzcn, der„am wenigsten, sehr oft auch gar keins hat.
„Diese Vorsichtsregeln scheinen mir in vorlie-gendem Fall um so nöthiger, da man es mit Leuten„zu khun hat, welche in den meisten Vertragen mit„den Beherrschern Frankreichs diese hintcrgangen, be-trogen und vervortheilt haben, bald durch falsche„Auslegungen ihrer auf Schrauben gesetzten Worte,„bald durch mißliche Bedingungen, bald durch offen-baren Betrug und baare Wortbrüchigkeit; von„welchem allem leider nur zu viele Proben sowohl in„italienischen und französischen Geschichtschreibern, als„auch in den Archiven der Rechnungskammer von„Dauphine Vorkommen, namentlich in unserm Jahr-hundert bey den Traktaten von Chambery, Foffan,„Carignan u. s. w.
„Man hat also mit äusserHer Vorsicht bey demgorgeschlagenen Tausch des Marquisats Saluzzo ge-gen Brcsse zu Werk zu gehen, und wohl zu erwä-gen, ob das, was der Herzog von Savoyen von sei-ger Sekte bietet, eben so vieleswerth scy undausmache,„als was er inne hat; was meines Erachtens sich nicht„also verhakt, indem ich im Gegentheil sehe, daß er„nichts giebt, das dem Marquisak gleich zu schätzen„wäre, kessen einzige Stadt Carmagnole dem Her-
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