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Zweyte Abtheilung, Sechster Band (1794)
Entstehung
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nen Staaten, welche übrigens ihre ganze Ohnmacht füh-len, in den Schranken ihrer Pflicht zu erhalten. Al-lein dießM'ttel war nur für den Fall, daß alle andernfehkschlügen und selbst bcy der Bestrafung mußte im-mer noch ein Gnadenpfyrtchen offen gelassen wer«den.

So weit war bis zu dem unglücklichen Zeitpunktdes Todes Heinrichs des Großen alles gediehen; undhier sehe man noch besonders die genaue Angabe derKriegsmacht, wegen welcher alle interessieren Partcyenübereingekvmmen waren. Die Könige von England,Schweden und Dännemark stellten für ihr Contingentjeder achttausend Mann Infanterie, fünfzehnhundertMann Cavallerie und acht Kanonen, alles wenigstensdrey Jahre lang auf ihre Kosten besoldet und unterhal-ten. Dieser Aufwand zu zehn Livres monatlich fürjeden Fußknecht und drcyßig Livres zur jeden Reutermit Inbegriff des Gehalts der Offiziere, das Jahrzu zehn Monaten gerechnet, kam jeden dieser Staatenauf drey Millionen dreymal hundert und stebenzigtau-send für die drey Jahre, den Aufwand für dieArtillerie, jedes Stück monatlich zu fünfzehnhundertLivres gerechnet, mit begriffen. Die oben genanntenDeutschen Fürsten gaben fünf und zwanzigtausendMann Infanterie, zehntausend Mann Cavallerie undvierzig Kanonen her. Sie hatten dies selbst auf neunbis zehn Millionen für die drey Jahre angeschlagen.Die vereinigten Provinzen zwölftausend Mann Infan-terie, zweykausend Mann Cavallerie und zehn Kano-nenAufwand zwölf Millionen. Ungarn, Böhmenund andere Evangelische in Deutschland, gleiche An-zahl und ungefehr gleichen Aufwand. Der Pabstzehntausend Mann Infanterie, fünfzehnhundert MannCavallerie und zehn Kanonen» Die Venetianrr zwölf-