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fchungen undUebcrtragungen im Norden von Deutsch-iand mußten nach dem Ausspruch der Könige vonFrankreich, England und der Lombarde-, und der Re»publik Venedig geschehen.
Man begreift jetzt die Absicht des neuen Plans,nämlich ganz Europa unter eine gewisse Anzahl vonMachten ocrhaltnißmaßig zu vertheilen, welche einan-der nicht von Seiten der Gleichheit zu beneiden, nochvon Seiten des Gleichgewichts etwas von einander zubefürchten gehabt hatten. Die Anzahl derselben warauf fünfzehn festgesetzt, und sie waren von brey ver-schiedenen Arten, nämlich sechs große monarchischeErbherrschaften, fünf Wahlmonarchien, und vier un-abhängige Freystaaten» Die sechs Erbmonarchienwaren Frankreich, Spanien, England oder Großbrit-tannicn, Dännemark, Schweden und die Lombarde-;die fünf Wahlrciche: das Kaiserthum, das Pabstthumoder Pontifikat, Polen, Ungarn und Böhmen; dievier Republiken : die Republik Venedig oder die Sig-noria, die Republik Italien, die man auch wegen ihrerHerzoge die Herzcgsrepublik nennest kann, die Schweizals die Helvetische oder auch konfödcrirte Republik,und die Belgische oder Provinzettrepublik»
Die zu Befestigung des Bandes aller Glieder un-ter einander und zu Handhabung der einmal eingeführ-ten Ordnung dienenden Gesetze und Statuten; diewechselseitigen Eide und Verpflichtungen sowohl inAnsehung der Religion als des Politischen; die gegen-seitigen Versicherungen über die Handlungsfreyheit;die Maaßregeln, um alle diese Eintheilungen der Bil-ligkeit gemäß und zur allgemeinen Zufriedenheit zumachen; — dies alles versteht sich von selbst, ohnedaß ich mich über die Vorkehrungen zu verbreiten ha-be, weiche Heinrich für jede dieser Rücksichten gettvf-