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4 (1851)
Entstehung
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die Anordnung der Partiturwenigstens das Nöthigsle zu sagen. Im Werke selber haben wirjedes entlehnte oder selbstgebildete Beispiel in der Anordnung gege-ben, die es in der Originalparlitur halle oder die uns eben die be-quemste war. Allein aus zwei Gründen dürfen wir es nicht beidieser Zufälligkeit bewenden lassen; einmal weil es nicht gleich-gültig ist, ob unsre Partituren übersichtlich oder erschwert abge-fasst werden; dann weil man durch ungeschickte oder auch nurungewöhnliche Anordnung leicht das Vorurlheil der Gewohnheits-männer gegen ein Werk erregt, für das man ihre Theilnahme nichtentbehren kann und es unklug ist, dem Vorurtheil und der Miss-stimmung Trotz zu bieten, wo nicht höhere Bestimmungsgründe dazunölhigen. Uebrigens ist nicht zu leugnen, dass für mancherlei Auf-gaben versehicdne Anordnungen üblich und bisweilen von ungefährgleichem Werthe sind. Aber dies ist nur ein Grund mehr, die Sachezur Sprache*) zu bringen und auf bestimmte Grundsätze zurückzu-iühren; nur so ist ein übereinstimmendes Verhalten der Komponi-sten und Verleger und damit erhebliche Erleichterung des Partitur-lesens zu erreichen.

Der Zweck der Partiturordnung ist natürlich kein andrer, alsdie Uebersicht der Stimmen zu erleichtern.

Hierzu führt vor allem eine erste Regel:

man muss die Stimmen nach ihrer natürlichen Tonordnungaufstellen, die tiefste zu unterst, die je höher liegendendarüber, die höchste zu oberst;

die auch vollkommen ausreichend ist, wenn die Partitur nur eineneinzigen Stimmchor enthält. Man setzt also Singchor und Quartett,jedes für sich, in dieser Stimmordnung:

Diskant, Erste Violine,

Alt, Zweite Violine,

Tenor, Bratsche,

Bass, Bass,

Rohr- und Blechinstrumente in gleicher Ordnung so:

Flöten, Trompeten,

Oboen, Hörner,

Klarinetten, Pauken.

Fagotte,

Nach gleichem Grundsätze wird verfahren, wenn die hier auf-geführten Partien getheilt oder zahlreicher gebraucht werden; die jehohem Stimmen werden über die tiefem gesetzt, z. ß.

') Vergl. Allg. Musiklehre, S. 176.