Druckschrift 
4 (1851)
Entstehung
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A.

Zur ersten Abtheilung des ersten Buchs.

Zum dritten Abschnitte.

Seite 41.

In der Entwickelung der Lehre haben wir die Orgel nur inderjenigen Richtung ihrer Wirksamkeit betrachtet, für welche derKomponist thätig zu sein berufen wird. Es versteht sich von selbst,dass die Anwendung der Orgel zur Begleitung und Leitung desGemeinegesangs, so wie die nach dem engsten Bedürfnis undHerkommen des Gottesdienstes zugeschnittnen Zwischenspiele (wennauch von Zeit zu Zeit Choralhüclier- ,,mit Zwischenspielen ver-fasst und herausgegebeu wbrden sind) und ähnliche kleine Improvi-sationen in der Kompositionslehre keine weitere Berücksichtigunglinden können. Das dafür von Seiten der Lehre'thige ist bereitsin der Elementarlehre und bei dem Choralsatz (Th. I, S. 294,Th. II, S. 186) gegeben.

Allein in einer Beziehung kann die Aufmerksamkeit des Kom-ponisten noch auf die Orgel gelenkt werden; nämlich in der Be-nutzung der

Orgel zur Begleitung von Kirchenmusik.

Eine solche Begleitung kann vom Komponisten ausdrücklich ge-federt, oder sie kann von dem Dirigenten bei Aufführung einerKirchenmusik nach freiem Ermessen hinzugefügt werden. BeideFälle sind nach derselben Grundansicht zu beurlheilen.

Wir haben schon bei der Auffassung der Orgel als selbstän-diges Instrument erkennen müssen, wie arm sie im Vergleich mitden andern Musikorgauen an Mitteln für den Ausdruck lebendigbewegten Gefühls ist, wie starr und unlebeudig die unabänderlicheGleichheit ihrer Schallkraft gegen den Wechsel von Stark undSchwach, Ab- und Zunehmen der andern Organe ist, wie hierdurchauch die feinere und mannigfaltigere Zeichnung des Rhythmus un-erreichbar bleibt, oder doch nur sehr unvollkommen durch andreVorlragsmittel erlangt wird, die schon desshalb nicht zu Gunstender Orgel in Betracht kommen, weil sie den andern Organen eben-falls, und den meisten noch obeuein vollkommen zu Gebote stehen.