und Kontrabass sind zu einer Stimme verbunden und werden alssolche betrachtet, obgleich der letztere die gemeinschaftlichen Notensechszehnfüssig, eine Oktave tiefer als das Violoncelli zu hörengiebt. In der Regel werden daher auch diese vier Stimmen aufvierzeiliger Partitur notirt. In der Zählung und Notirung der Stim-men macht es keinen Unterschied, wenn auch eine und die andreStimme in Doppelgriffen oder selbst in eigentlich zweistimmigemSatze geführt, mithin aus dem vierstimmigen ein mehrstimmigerSatz, wie z. B. hier —
357. Violiuo 1.
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bei b, wo der einfache vierstimmige Satz a — abgesehn von derVerdopplung der Violoncellnoten durch den Kontrabass in der lie-fern Oktave — mit 12 und dreizehn Noten vollgriffig dargestelltwird. Bei c ist offenbar fünfslimmiger Satz vorhanden, da dieBratsche zwei Stimmen enthält: allein auch dies hindert, als einevorübergehende Abweichung, nicht, den Satz im Ganzen für vier-stimmig zu achten.
Abgesehn von den vorübergehenden Mehrstimmigkeiten, dieauf Doppelgriffen oder kurzen zweistimmigen Sätzen in einer odermehrern Stimmen (No. 357) ihren Grund haben, ist es besondersdie Bassstimme; die den Anschein geben kann, als sei ein mehrals vierstimmiger Satz vorhanden. Zunächst steht bekanntlich (S.277) der Kontrabass im Sechszehnfusslon und giebt die Noten desVioloncells in der tiefem Oktave. Allein wir wissen längst (Th. I,S. 53) dass die Oktavenverdopplung für eine blosse Verstärkung,nicht für eine besondre Stimme gilt. Sodann kann der Kontrabassvermöge seiner beschränktem Beweglichkeit bisweilen an Gängen,die dem Violoncell gegeben werden, nur unvollkommen Theil neh-men; man lässt ihn nur die wesentlich nöthigen Töne des Gangesverstärken. So sehen wir hier