schätzbare Tongedicht verdanken wir schon dieser Richtung! Allein,ist es weder Pflicht nocli Recht, dem Künstlergeist mit Satzungenentgegen zu treten, so ist es doch förderlich, überall zum Bewusst-sein dessen, was sich ihm und er uns bietet, vorzudringen. Jeneinnigem Gesänge (Sinngedichte des Gemüths könnte man sienennen) mögen der Orgel zugewiesen werden, wenn gleich diesenicht genügen kann für den vollen und getreuen Ausdruck des inihnen lebenden Gefühls; die Sympathie des Hörers wird den unvoll-koramnen Ausdruck ergänzen, wenn und so weit sie es vermag.Nur muss dem Künstler bewusst bleiben , dass die Orgel eben hiernicht ihre eigenthümliehe Aufgabe gefunden hat. — Ein Gleiches giltvon jenen gewaltigen Polyphonien (S. 18) die gewiss nicht ihremganzen Slimmgewebe nach durchhört also nicht vollkommen aufge-fasst werden können, die aber kein angemessneres Organ linden, alsdie Orgel und vermöge ihrer geistigen Bedeutung das vollste Rechthaben zum Dasein. In all diesen Fällen wird die Orgel Dienerin desüberlegnen Geistes; seiner Macht und seinem Rechte bringt sie dasOpfer ihrer Eigenthümlichkeit. Ein wahrhaftes Recht hat aber insolchen Fällen nur der, der das Wesen des Instruments erkannt undsich als einen solchen bewährt hat, ehe er von dem hohem Rechtdes Gedankens darüber hinaus berufen wird.
Nächst diesen fester gezeichneten Formen ist
3. die 0rge 1 fantasie
zu nennen, Einleitung oder Introduktion genannt, wenn siezu einer Fuge oder sonst zu einer bestimmtem Form überführt, beiden ältern Meistern auch wohl Tokkate, wenn sie einen grossemSpielreichthum entfaltet. Es versteht sich nach allem Bisherigen,dass auch ihr Inhalt dem Wesen der Orgel in gleicher Weise,wie die vorgenannten Formen zu entsprechen hat; polyphone Sätze,Masseuwirkung und minder- oder einstimmige Sätze können hiernoch viel freier und reicher gemischt und einander entgegenge-setzt werden, als in den strengen Formen. Es bedarf hierüber, nachdem Th. III. S. 336 Gesagten keiner Erörterung.
Weniger günstig erscheinen dagegen für die Orgel folgendeFormen.
4. Die Sonate,
oder auch bei den ältern Meistern das Orgelkonzert. Die So-natenform beruht, wie wir (Th. III. S. 202) wissen, auf dem Lied-satz und zwar auf der Verknüpfung verschiedner Liedsätze. DerLiedsatz aber ist vorzugsweise homophon, hat eine Melodie als Haupt-melodie geltend zu machen, der sich die übrigen Stimmen mehroder weniger unterordnen. Zwar kann von den zwei, drei oder