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4 (1851)
Entstehung
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Stärkung der tiefem Register, namentlich bei vollem Werke, gebrauchtwerden. Auch von den Vierfussregistern gilt mit seltnen Ausnahmendasselbe, so dass man die wirklich geltende Tonreihe der Orgelhöchstens vom Kontra - C (dem tiefsten Ton der Sechzehnfuss-stimmen ) bis zum viergestrichnen c oder d (dem höchsten Ton imVierfusssystem) rechnen darf. Und auch dies nur in seltnen Ausnah-men. In der Regel dienen auch die sechszehn- und vierfüssigen Re-gister nur zur Verstärkung des Achtfusstons; und wenn Vierfuss-stimmen allein, als selbstgeltend gebraucht werden, so führt man sienie (oder sehr selten) höher, als das Achtfusssystem reicht.

Die bisher betrachteten Stimmen sind als Haupt- oder Grund-stimmen anzusehn; ihre Tonhöhe ist es, die der Komponist alswesentlichen Ausdruck seines Gedankens zu hören geben will. Nebenihnen treten noch Füll- oder Nebenslimmen auf, die von demvorgeschriebnen Ton die Quinte oder Terz und endlich die Mix-turen, die zu jedem Ton der Grundstimme mehrere, dem auf jenemgebauten grossen Dreiklang angehörige Töne angeben. Alle diese Ne-bentöne sollen nicht für sich gelten und gehört werden, sondern nur gleich den von Natur mitklingenden Tönen der Aliquotlbeile*)die Verstärkung, gleichsam die musikalische Atmosphäre des Haupt-tons bilden. Dieser muss daher auch so stark , von so vielen undstarken Grundslimmen angegeben werden, dass er die mitklingeudenTöne der Nebenstimmen und Mixturen in sich aufnimmt und nichtzu selbständiger Wirkung kommen lässt. Dann dienen diese wahr-haft zur Stärkung und Verschärfung, nicht zur Verdunkelung desvom Komponisten eigentlich gewollten Tons. Hieraus folgt, dass auchdurch die Nebenstimmen und Mixturen das Tonsyslem der Orgel fürden Komponisten nicht erweitert wird.

2. Das Klangwesen.

Bis hierher haben wir alle Register nur nach ihrem Tongehaltbetrachtet. Sie sind aber auch dem Klange nach von grösster Ver-# schiedenheit. Einige ahmen den Klang der üblichen Orchesterinstru-mente nach und führen deren Namen, z. B. Violon, Flöte, Oboe,Fagott, Trompete, Posaune, oder veralteter Instrumente, z. ß.Schallmey, Bombardon, andere sind der Orgel ganz eigenthümlich,z. B. die Gedakte, Prinzipale und andre mehr; auch vox humanaund vox angeh'ca, die Menschen- und Engelstinnnen darstellen sollen,mögen hierher gezählt werden. Es wäre unthunlich und unnütz, alleRegister (man kann deren wohl 60 und mehr annehinen) hier auf-zuzählen und zu karakterisiren; das letztere ist kaum mit blosser Be-

) Allg. Musiklehre S. ]7I der 4. Aufl.